Coronavirus – wirtschaftliche Folgen

Liebe Mandanten,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir uns hier bei HRB auf Corona-Auswirkungen vorbereitet haben, um Ihnen durchgängig wie gewohnt zur Verfügung zu stehen. Und vor allem auch in dieser für viele besonderen, teilweise existentiellen Situation.

Die Wirtschaftsminister und Finanzminister des Bundes und der Länder haben Handlungsbedarf erkannt und bereiten Hilfsmaßnahmen vor. Wir hoffen sehr, dass diese Hilfen unbürokratisch zur Verfügung stehen werden:

  • Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Herabsetzung von Krankenkassenbeiträgen
  • Herabsetzung von (zukünftigen) Steuervorauszahlungen 2020
  • Antrag Kurzarbeitergeld und Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Aussetzen von Versicherungsbeiträgen
  • Aussetzen von Darlehenstilgungen
  • möglicherweise Inanspruchnahme zinsfreier Überbrückungsdarlehen
  • falls bewilligt: Antrag auf Zuschüsse (z. B. kfw, Bürgschaftsbank

Die landeseigenen Programme werden über die NRW.Bank Schnellprogramme aufgelegt.
Ab nächster Woche wird das Programm NRW.Bank- Universalkredit deutlich ausgeweitet. 
Es handelt sich hierbei um einen Betriebsmittelkredit, der innerhalb von 72 Stunden genehmigt werden soll. Die Kreditbeträge sind bis 250.000,00 € möglich und werden von der hauseigenen Bank vergeben. Die Kreditzinsen sollen zwischen einem und 7,9 % liegen. Das Land NRW übernimmt 80 % der Haftung. Mit diesem Kredit sollen Liquiditätsengpässe überwunden werden und ist ein Baustein für weitere Hilfsprogramme.

Die Programme werden von der bundeseigenen Kfw Bank zusätzlich ergänzt. Das Land NRW stellt pro Unternehmen bis zu 2,5 Million € zur Verfügung und stellt hierfür eine Landesbürgschaft aus. Auch diese sollen innerhalb von 72 Stunden genehmigt werden. Bei größeren Summen wird ein sogenanntes Landesbürgschaftsprogramm einspringen. Anträge können alternativ neben der Hausbank auch über www.ermoeglicher.de gestellt werden.

Hilfen für Kleinunternehmen:
Hier gibt es den so genannten Mikromezzaninfonds Deutschland. Dieser kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten eine stille Beteiligung bis zu 75.000,00 € eingehen. Der Kapitalgeber erhält keine Stimmrechte. Mit diesem Kapital kann die Bonität verbessert werden, so dass weitere Spielräume geöffnet werden, um z. B. Kredite etc. zu beantragen.

Verdienstausfall:
In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalenlippe für die Entschädigung, Verdienstausfälle etc., sofern diese als Folge eines Tätigkeitsverbotes oder im Einzelfall angeordneter Quarantäne erfolgen, zuständig. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern sechs Wochen das Geld weiterzahlen müssen, können dieses bei den Landschaftsverbänden zurückerstattet bekommen. Ab der siebten Woche (42 Tage) erfolgt die Entschädigung automatisch von den Landschaftsverbänden an die Arbeitnehmer. Die Entschädigungen sind auch für selbstständig Tätige möglich, wenn diese aufgrund von Quarantäne-Maßnahmen (behördlich angeordnet), die einem Tätigkeitsverbot gleichkommen, veranlasst sind. Die Anträge müssen innerhalb von drei Monaten – nach Aussprechen des Tätigkeitsverbots – beim LVR gestellt werden. Antragsformulare gibt es unter www.ser.lvr.de. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Anträge auf Kurzarbeitergeld zu stellen. Hier verweisen wir auf die entsprechenden Links auf unserer Homepage.
ACHTUNG: Gilt nur bei Anordnung der Quarantäne, wohl nicht wegen Beschränkungen durch das Land NRW (aktuelle Auskunft LVR).

Weitere Links:
Land: www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Bürgschaftsbank: https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/
Handwerkskammer: 0211/8795-555
IHK Düsseldorf: 0211-3557-666

Wir verfolgen selbstverständlich hier die aktuellen Entwicklungen. Bitte achten Sie aber auch auf Informationen Ihrer Berufsverbände und Kammern.

Hier ist eine kleine Zusammenstellung von Informationsmöglichkeiten. Für die Inhalte können wir keine Haftung übernehmen. Gerne erarbeiten wir eine individuelle Lösung mit Ihnen.

  • Kurzarbeit: s. Dateien im Anhang

Link zur KUG-Website:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen

Als Vorabinfo schicke ich Ihnen zusätzlich die ergänzenden Unterlagen (Checkliste Anzeige + Rechtl. Rahmenbedingungen) sowie den Link zu unserem Merkblatt „Kurzarbeitergeld“, dem Sie wesentliche allgemeine Informationen entnehmen können :

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

Unter den unten aufgeführten links finden Sie zwei Erklär-Videos zum Thema:

Weitere Infos:

Ø  Die landeseigene Förderbank NRW.BANK berät in einer Hotline: 0211 91741 4800

Ø  Für Liquiditätshilfen in Form von Krediten kann die Bürgschaftsbank NRW mittelständischen Unternehmen in vielen Fällen schnell und unbürokratisch durch Ausfallbürgschaften helfen; verbürgt werden können Kredite bis grundsätzlich 1,5 Mio. Euro. Ab 1,5 Mio. Euro kann auf das Landesbürgschaftsprogramm zugegriffen werden, das auch Großunternehmen offensteht.

Ø  Sollte wegen des Coronavirus eine Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe (auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes) eine Entschädigung beantragen. Zuständig sind in NRW die Landschaftsverbände Rheinland – für die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf – und Westfalen Lippe für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.

Ø  Corona-Webseite des Wirtschaftsministeriums NRW:
www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner?fbclid=IwAR3Lnq5q4IPd0Dj4K2igKHcrL6N0J37ZV1nBZhw_prJNLFFwxaN50e5KeO8

Ø Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 30. Juni 2020 möglich
https://www.arbeitsagentur.de/presse/2020-16-anzeigen-beschaeftigung-sb-bis-30-06-20

Mit freundlichen Grüßen HRB & Partner