Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht

Die zunehmende Globalisierung und Mobilität unserer Gesellschaft führt zu immer häufigeren grenzüberschreitenden Geschäftskontakten. Die Handelsbeziehungen auch kleiner und mittelständischer Unternehmen erstrecken sich inzwischen über den gesamten Globus. Dabei sind die länderspezifischen Rechtsordnungen zu beherrschen, insbesondere bei Fragen zu

 
  • Doppelbesteuerungsabkommen

  • Umsatzsteuer

  • Verrechnungspreise

  • Entsendungsregeln

  • Vorsteuervergütungsverfahren:

Sie haben Vorsteuererstattungsansprüche in anderen EG Länder?
Fragen Sie uns. Wir holen Ihr Geld zurück. Diesen Service bieten wir auch Nicht – Mandanten an.
Ihren bisherigen Steuerberater brauchen Sie nicht zu wechseln.

Wir beraten Sie, wenn Sie

  • als deutsches Unternehmen im Ausland tätig sein oder Geschäftsbeziehungen anknüpfen wollen.

  • bei der umsatzsteuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungen.

  • bei Lieferungen innerhalb und außerhalb der EU-Mitgliedstaaten.

  • beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren.

  • bei einkommensteuerrechtlichen Fragen, z.B. in Verbindung mit der Entsendung von Mitarbeitern (Inbound/Outbound), die zu lösen sind.

Unsere Beratungssprachen:

  • deutsch

  • englisch

  • russisch

  • slowenisch