airbnb: Einkünfte aus der Vermietung erklärt?

Aktuell werten die Finanzämter und Steuerfahndungsstellen Daten insbesondere des Vermietungportals airbnb aus.

Bekanntlich hatte das Buchungsportal airbnb schon vor einiger Zeit umfangreiche Daten an die deutsche Steuerverwaltung übermittelt.

Sofern die bei der Plattform angemeldeten Vermieter die Einkünfte aus der Vermietung nicht erklärt haben sollten, werden nach der bisherigen Erfahrung regelmäßig direkt Strafverfahren gegen die jeweiligen Personen einleitet.

Betroffene Vermieter, die in der Vergangenheit Zimmer, Wohnungen oder Ferienunterkünfte über diese oder auch andere Plattformen wie bspw. 9flats.com, Wimdu oder BestFewo angeboten haben und die aus der Vermietung erzielten Einkünfte steuerlich nicht deklariert haben, müssen daher mit unerwünschter Post vom Finanzamt rechnen.
Sollte noch kein Strafverfahren eingeleitet worden sein, ist Betroffenen regelmäßig zu raten,  schnellstmöglich eine entsprechend § 371 AO in der aktuellen Fassung strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben. Eine Strafbefreiung kann natürlich nur erlangt werden, sofern die Finanzbehörden die Tat noch nicht entdeckt haben. Schnelles Handeln ist also zu empfehlen.

Verlängerung der Stundungsmöglichkeit für Steuern angekündigt
Die Stundungsmöglichkeiten fälliger Steuerzahlungen sollen laut Ankündigung des Bundesfinanzministers Olaf Scholz verlängert werden. Zinslose Stundungen sollen danach bis zum 30.9.2021 gewährt werden. 
 
Überbrückungshilfe III: Beginn der Bearbeitung und Bewilligung
 
Seit 17. März können die Anträge auf Überbrückungshilfe III bearbeitet und bewilligt werden. Zuvor gab es nur Abschlagszahlungen.

Überbrückungshilfe II: Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 31. März

Änderungsanträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden. 

„Selbständigkeit versus Scheinselbständigkeit“ – Abgrenzung anhand der Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts

Der Ausschuss Sozialrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat eine 14-seitige PDF zur Abgrenzung „Selbständigkeit versus Scheinselbständigkeit anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts“ veröffentlicht. Ich habe Ihnen das PDF angehängt.

Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks

(Quelle: BFH Pressemitteilung vom 10.10.2018)
Erhält ein Eigentümer eine einmalige Entschädigung für die grundbuchrechtlich abgesicherte Erlaubnis zur
Überspannung seines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung, so ist diese laut BFH nicht einkommensteuerpflichtig.

Datenschutzverordnung für Vermieter

Ferienwohnung

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärkt Auskunftsrechte und verschärft Informationspflichten. Immer mehr stellt sich heraus, dass nicht nur Google und Co. betroffen sind, sondern fast jeder Unternehmer und Verein, aber auch Vermieter.

 

Der Vermieter ist dem Mieter gegenüber in der Pflicht, die Informationspflichten nach Artikel 13,14 DSGVO im Zeitpunkt der Erhebung der Daten oder im Zeitpunkt der Verarbeitung der Daten zu erfüllen.

 

Daraus folgt: Macht ein Mieter von seinem Recht, Auskünfte über die gespeicherten Daten zu erhalten, geltend, muss der Vermieter zeitnah reagieren und dem Mieter die Daten mitteilen. Nach dem Auszug von Mietern müssen alle gespeicherten Daten gelöscht werden.

Der Zeitpunkt der Löschung hängt aber vom jeweiligen Zweck der erhobenen Daten ab. Daten zur Nebenkostenabrechnung beispielsweise müssen 12 Monte nach der Zustellung der Nebenkostenabrechnung gelöscht werden, weil dann keine Einwände mehr erhoben werden können. Mietverträge dagegen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

 

Die Weitergabe von Daten ist nicht erlaubt. Die Weitergabe an Ihren Steuerberater oder an einen Rechtsanwalt ist dagegen erlaubt, ohne dass der Mieter informiert werden muss.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter

 

www.hausundgrund-rheinland.de/themen/datenschutz/

 

Einen Datenschutzbeauftragen benötigen private Vermieter im Normalfall nicht.