Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks

(Quelle: BFH Pressemitteilung vom 10.10.2018)
Erhält ein Eigentümer eine einmalige Entschädigung für die grundbuchrechtlich abgesicherte Erlaubnis zur
Überspannung seines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung, so ist diese laut BFH nicht einkommensteuerpflichtig.

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