DATEV Unternehmen Online: Scan Modul fällt ab 01.10.2022 weg

Wie sie vermutlich schon gelesen haben, fällt ab 01.10.2022 das SCAN-Modul von DATEV weg. Falls Sie das Scan-Modul nicht benutzt haben, ist diese E-Mail für Sie irrelevant.
Wir als Kanzlei möchten Ihnen kurz die Möglichkeiten vorstellen, mit denen Sie zukünftig Ihre Belege in DATEV Unternehmen online hochladen können.
Alternative 1:
DATEV Belegtransfer – Digitale Belege aus einem lokalen Verzeichnis hochladen
Voraussetzung: je Beleg eine Datei
DATEV Belegtransfer
Alternative 2:
DATEV Upload Mail – Digitale Belege aus einem E-Mail Postfach hochladen
Belege per eMail senden
Alternative 3:
DATEV Upload mobil – Dokumente digitalisieren und übertragen mit Ihrem Smartphone
Upload mobil
Die Möglichkeit, die Belege per Drag-and-Drop in DATEV Unternehmen Online direkt hineinzuziehen, bleibt bestehen.

Weitere Lösungen durch Dienstleister zum Thema Scannen finden Sie hier.

Wir bitten, falls Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, über den folgenden Link einenkurzen Termin zu buchen, da wir vermutlich eine Vielzahl von Rückfragen haben werden.

Sky-Bundesliga-Abo ggf. Werbungskosten (Finanzgericht Düsseldorf)

Mit Urteil vom 05.11.2019 (Az. 15 K 1338/19 E) hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass unter Umständen die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzbar sein können.

Konkret ging es um den Fall eines Torwarttrainers bei einem Lizenzfußballverein, der die Kosten bei der Steuer geltend machte.

Das gesamte Urteil finden Sie hier: 15 K 1338/19 E

Kassen-Nachschau: Fiskus beschneidet Ihre Rechte

Die Finanzverwaltung ist berechtigt, in Ihrem Geschäft ohne Anmeldung eine sogn. Kassen-Nachschau, also eine Überprüfung der Kassen und der Kassenbestände, durchzuführen.

Gegen eine solche Kassen-Nachschau können Sie Einspruch einlegen, allerdings nur während der Prüfung!  Der Amtsträger muss den Einspruch entgegennehmen. Nach Beendigung der Kassen-Nachschau allerdings ist der Einspruch unzulässig. Sollte also bei Ihnen ein Prüfer erscheinen, legen Sie umgehend Einspruch gegen die Maßnahme ein. Wenn irgendwie möglich, informieren Sie Ihren Steuerberater. Wir werden ggfs. den Einspruch während der Prüfung an das Finanzamt per Fax oder an Sie zur Aushändigung an den Prüfer schicken.

Derzeit ist noch ungeklärt, ob eine Prüfung überhaupt stattfinden darf, wenn der Betriebsinhaber nicht anwesend ist, die Finanzverwaltung prüft aber dennoch. Z.B. in diesem Fall verlieren Sie Ihre Rechte, wenn der Einspruch nicht erfolgt.

Förderung bei Anschaffung eines Elektrofahrzeugs

Für die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges oder eines Hybridfahrzeuges können Käufer eine Förderung beantragen.

Welche Fahrzeuge förderfähig sind und Details zum Antrag auf Förderung finden Sie hier.

Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge

BFH: Sofortabzug oder anschaffungsnahe Herstellungskosten?

Aufwendungen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie durch das schuldhafte Handeln des Mieters verursacht worden ist, können als Werbungskosten sofort abziehbar sein. In diesen Fällen handelt es sich nicht um „anschaffungsnahe Herstellungskosten“.

 

Pressetext des Bundesfinanzhofes:

Aufwendungen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie durch das schuldhafte Handeln des Mieters verursacht worden ist, können als Werbungskosten sofort abziehbar sein. In diesen Fällen handelt es sich nicht um sog. „anschaffungsnahe Herstellungskosten“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes – EStG -), wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 9. Mai 2017 IX R 6/16 entschieden hat.

In dem vom BFH entschiedenen Streitfall hatte die Klägerin im Jahr 2007 eine vermietete Eigentumswohnung erworben, die sich im Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten in einem betriebsbereiten und mangelfreien Zustand befand. Im Folgejahr kam es im Rahmen des – nach § 566 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf die Klägerin übergegangenen – Mietverhältnisses zu Leistungsstörungen, da die Mieterin die Leistung fälliger Nebenkostenzahlungen verweigerte; vor diesem Hintergrund kündigte die Klägerin das Mietverhältnis. Im Zuge der Rückgabe der Mietsache stellte die Klägerin umfangreiche, von der Mieterin jüngst verursachte Schäden wie eingeschlagene Scheiben an Türen, Schimmelbefall an Wänden und zerstörte Bodenfliesen an der Eigentumswohnung fest. Darüber hinaus hatte die Mieterin einen Rohrbruch im Badezimmer nicht gemeldet; dadurch war es zu Folgeschäden gekommen. Zur Beseitigung dieser Schäden machte die Klägerin in ihrer Einkommensteuererklärung für 2008 Kosten in Höhe von rund 20.000 € als sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand geltend. Mangels Zahlungsfähigkeit der Mieterin könnte die Klägerin keine Ersatzansprüche gegen die Mieterin durchsetzen.

Das Finanzamt versagte den Sofortabzug der Kosten, da es sich um sog. „anschaffungsnahe Herstellungskosten“ (§ 9 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) handele; der zur Schadenbeseitigung aufgewendete Betrag überschreite 15 % der Anschaffungskosten für das Immobilienobjekt. Daher könnten die Kosten nur im Rahmen der Absetzungen für Abnutzung (AfA) anteilig mit 2 % über einen Zeitraum von 50 Jahren geltend gemacht werden.

Demgegenüber gab der BFH der Klägerin Recht. Zwar gehörten zu den als Herstellungskosten der AfA unterliegenden Aufwendungen nach dem Wortlaut von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG sämtliche Aufwendungen für bauliche Maßnahmen, die im Rahmen einer im Zusammenhang mit der Anschaffung des Gebäudes vorgenommenen Instandsetzung und Modernisierung anfallen wie etwa sog. Schönheitsreparaturen oder auch Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft. Selbst die Beseitigung verdeckter – im Zeitpunkt der Anschaffung des Gebäudes jedoch bereits vorhandener – Mängel oder die Beseitigung von bei Anschaffung des Gebäudes „angelegter“, aber erst nach dem Erwerb auftretender altersüblicher Mängel und Defekte fällt hierunter.

Demgegenüber seien Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung eines Schadens, der im Zeitpunkt der Anschaffung nicht vorhanden und auch nicht in dem oben genannten Sinne „angelegt“ war, sondern nachweislich erst zu einem späteren Zeitpunkt durch das schuldhafte Handeln des Mieters am Gebäude verursacht worden ist, nicht den anschaffungsnahen Herstellungskosten zuzuordnen. Solche Aufwendungen können als sog. „Erhaltungsaufwand“ und damit als Werbungskosten sofort abgezogen werden.

Normen:

EStG:6/1/1a/1 

Kosten für die Betreuung von Haustieren steuerlich abzugsfähig

Kosten für die Betreuung von Haustieren sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abzugsfähig

Haushaltsnahe Aufwendungen sind in Anlehnung an den Begriff „hauswirtschaftlich“ solche Tätigkeiten, die üblicherweise zur Versorgung der dort lebenden Familie in einem Privathaushalt erbracht werden. 

Danach sind nach neuer Rechtsprechung Aufwendungen für das Ausführen eines Hundes sind als haushaltsnahe Dienstleistungen im Sinne von § 35a EStG anzusehen und damit steuerlich zu berücksichtigen. 

Das Hessische Finanzgericht hat zwar nur im Falle eines Hundes entschieden, wir sind aber die Auffassung, dass müsse dann auch für alle Haustiere gelten 

HRB & Partner als Sponsor der Hildener Jazztage

In den Büroräumen von HRB & Partner fand heute die Presskonferenz zur Eröffnung der Hildener Jazztage statt.

Die Organisatoren, Peter Baumgartner und Uwe Muth, stellten das Programm der Hildener Jazztage vor.

Die 22. Hildener Jazztage versprechen erneut Musikgenuss pur.
Ein Highlight in diesem Jahr: der Auftritt des berühmte Ausnahmemusikers Manu Katchè, der im Rahmen der „International Jazznight“ auftritt.
Auf welche Konzerte die Besucher sich noch freuen dürfen, zeigt der  aktuelle Internetauftritt der Hildener Jazztage 2017.

Das HRB Team freut sich bei dieser traditionellen Hildener Kulturveranstaltung helfen zu können. 

Eröffnet werden die 22. Hildener Jazztage am 13.06.2017 um 20.00 Uhr im Kunstraum des Gewerbeparks-Süd mit einem Sonderkonzert von „ The New Richie Beirach Trio“. 

Vermieterbescheinigung beim Auszug fällt weg

Bürokratieabbau:
Vermieterbescheinigung beim Auszug fällt weg

Zum 1. November 2016 wird das zurzeit geltende Meldegesetz derart geändert, dass der Vermieter beim Auszug des Mieters keine „Wohnungsgeberbescheinigung“ mehr ausstellen muss. 

Viele werden sich jetzt sagen, dass Sie bisher noch nicht einmal gewusst haben, dass Vermieter sowohl bei Einzug als auch bei Auszug eines Mieters eine „Wohnungsgeberbestätigung“ innerhalb von 14 Tagen an das Einwohnermeldeamt schicken mussten (auch per Email möglich).

Seit dem 1.November 2015 war dies aber nach dem geltenden Meldegesetz notwendig. Jetzt, ein Jahr später, muss nur noch der Einzug gemeldet werden. 

(Wir stellen alle unsere Mandanten Informationen mit der größten Sorgfalt zusammen. Eine persönliche Beratung aber können diese Infos nicht ersetzen. Eine Haftung wegen eventl. Fehler in unseren Infos ist deshalb ausgeschlossen)