Kosten für die Betreuung von Haustieren steuerlich abzugsfähig

Kosten für die Betreuung von Haustieren sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abzugsfähig

Haushaltsnahe Aufwendungen sind in Anlehnung an den Begriff „hauswirtschaftlich“ solche Tätigkeiten, die üblicherweise zur Versorgung der dort lebenden Familie in einem Privathaushalt erbracht werden. 

Danach sind nach neuer Rechtsprechung Aufwendungen für das Ausführen eines Hundes sind als haushaltsnahe Dienstleistungen im Sinne von § 35a EStG anzusehen und damit steuerlich zu berücksichtigen. 

Das Hessische Finanzgericht hat zwar nur im Falle eines Hundes entschieden, wir sind aber die Auffassung, dass müsse dann auch für alle Haustiere gelten 

Schreibe einen Kommentar

IMG_3681

Das Team von HRB & Partner Steuerberater wünscht Ihnen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest, schöne Stunden und einen guten Jahreswechsel.

Wir nutzen die Zeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025, um ein wenig auszuruhen und neue Kraft zu sammeln.

Am 02.01. stehen wir Ihnen dann wie gewohnt zur Verfügung.

Im Notfall erreichen Sie uns in dieser Zeit unter 02103-9841-99.