Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht

Quelle: Steuerberaterverband Düsseldorf e.V.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und das Bundesministerium der Finanzen haben sich darauf verständigt, wie das Programm der Überbrückungshilfen in den Monaten September bis Dezember 2020 fortgeführt werden soll:Es bleibt dabei, dass die Überbrückungshilfe Unternehmen aus allen Branchen offensteht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Um die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, besser zu erreichen, sollen allerdings im Vergleich zur Überbrückungshilfe I folgende Änderungen am Programm vorgenommen werden:
  • Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
  • Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
  • Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet: 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten), 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten), 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Einbruch).
  • Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
  • Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.
Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem digitalisierten Verfahren unter Einschaltung von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten beantragt und bearbeitet werden können. Die Antragstellung soll ab Mitte Oktober möglich sein, sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen. Weitere Informationen wollen BMWi und BMF noch bekanntgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steuerberaterverband Düsseldorf e.V.
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