Umsetzung der DS-GVO in der Steuerverwaltung

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 01.05.2018

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

GZ IV A 3 – S 0030/16/10004-21
DOK 2018/0342748

Das Bundesministerium der Finanzen informiert mit Schreiben vom 01.05.2018 über die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Steuerverwaltung. Den Download-Link zum allgemeinen Informationsschreiben finden Sie  direkt unterhalb.

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