Neues zum häuslichen Arbeitszimmer

Der (BFH) Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass ein häusliches Arbeitszimmer, das von mehreren Personen gemeinsam genutzt wird, auch mehrfach abgesetzt werden kann.

Was ist zu beachten:

Bisher konnte der Höchstbetrag für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers, auch bei Nutzung durch mehrere Personen, nur einmal geltend gemacht werden. Neuerdings kann jeder Steuerpflichtige, der das häusliche Arbeitszimmer für seine berufliche oder betriebliche Tätigkeit nutzt, die Kosten bis zum Höchstbetrag absetzen.

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