Wehren Sie sich!
Grundsätzlich werden LKWs gewichtsbezogen besteuert und PKW
s CO2-orientiert.
Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t werden wie PKWs besteuert.
Damit trifft der Gesetzgeber aber auch typische Handwerkerfahrzeuge, die eigentlich wiederum nach Gewicht besteuert werden sollten.
Sollten Sie also einen neuen KFZ-Steuer Bescheid erhalten, nach dem Ihr Fahrzeug höher, also CO2 – orientiert besteuert wird, wehren Sie sich durch einen Einspruch, wenn
• das Fahrzeug über maximal 3 Sitzplätze verfügt oder
• die Ladefläche deutlich größer ist, als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche.
In diesen Fällen wird das Fahrzeug nach Gewicht und damit günstiger besteuert.
Legen Sie Einspruch ein und fügen Sie aussagekräftige Unterlagen wie z.B. Fotos bei.