(Quelle: BFH Pressemitteilung vom 10.10.2018)
Erhält ein Eigentümer eine einmalige Entschädigung für die grundbuchrechtlich abgesicherte Erlaubnis zur
Überspannung seines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung, so ist diese laut BFH nicht einkommensteuerpflichtig.