Mit Urteil vom 05.11.2019 (Az. 15 K 1338/19 E) hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden, dass unter Umständen die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzbar sein können.
Konkret ging es um den Fall eines Torwarttrainers bei einem Lizenzfußballverein, der die Kosten bei der Steuer geltend machte.
Das gesamte Urteil finden Sie hier: 15 K 1338/19 E