Die Besteuerung der Privatnutzung von Taxen erfolgt auf der Grundlage des allgemeinen Listenpreises (!), nicht aber nach den besonderen, allseits bekannten Herstellerpreislisten für Taxen und Mietwagen. Dies hat der BFH zur Anwendung der sog. 1%-Regelung entschieden. Listenpreis ist dabei der Preis, zu dem ein Steuerpflichtiger das Fahrzeug als Privatkunde erwerben könnte.