Kosten für die Betreuung von Haustieren sind als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abzugsfähig
Haushaltsnahe Aufwendungen sind in Anlehnung an den Begriff „hauswirtschaftlich“ solche Tätigkeiten, die üblicherweise zur Versorgung der dort lebenden Familie in einem Privathaushalt erbracht werden.
Danach sind nach neuer Rechtsprechung Aufwendungen für das Ausführen eines Hundes sind als haushaltsnahe Dienstleistungen im Sinne von § 35a EStG anzusehen und damit steuerlich zu berücksichtigen.
Das Hessische Finanzgericht hat zwar nur im Falle eines Hundes entschieden, wir sind aber die Auffassung, dass müsse dann auch für alle Haustiere gelten