Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks

(Quelle: BFH Pressemitteilung vom 10.10.2018)
Erhält ein Eigentümer eine einmalige Entschädigung für die grundbuchrechtlich abgesicherte Erlaubnis zur
Überspannung seines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung, so ist diese laut BFH nicht einkommensteuerpflichtig.

Schreibe einen Kommentar

IMG_3681

Das Team von HRB & Partner Steuerberater wünscht Ihnen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest, schöne Stunden und einen guten Jahreswechsel.

Wir nutzen die Zeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025, um ein wenig auszuruhen und neue Kraft zu sammeln.

Am 02.01. stehen wir Ihnen dann wie gewohnt zur Verfügung.

Im Notfall erreichen Sie uns in dieser Zeit unter 02103-9841-99.