Höhere KFZ-Steuer für leichte Nutzfahrzeuge

Wehren Sie sich!

Grundsätzlich werden LKWs gewichtsbezogen besteuert und PKWs CO2-orientiert.
Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t werden wie PKWs besteuert.

Damit trifft der Gesetzgeber aber auch typische Handwerkerfahrzeuge, die eigentlich wiederum nach Gewicht besteuert werden sollten.
Sollten Sie also einen neuen KFZ-Steuer Bescheid erhalten, nach dem Ihr Fahrzeug höher, also CO2 – orientiert besteuert wird, wehren Sie sich durch einen Einspruch, wenn
• das Fahrzeug über maximal 3 Sitzplätze verfügt oder
• die Ladefläche deutlich größer ist, als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche.

In diesen Fällen wird das Fahrzeug nach Gewicht und damit günstiger besteuert.
Legen Sie Einspruch ein und fügen Sie aussagekräftige Unterlagen wie z.B. Fotos bei.

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Das Team von HRB & Partner Steuerberater wünscht Ihnen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest, schöne Stunden und einen guten Jahreswechsel.

Wir nutzen die Zeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025, um ein wenig auszuruhen und neue Kraft zu sammeln.

Am 02.01. stehen wir Ihnen dann wie gewohnt zur Verfügung.

Im Notfall erreichen Sie uns in dieser Zeit unter 02103-9841-99.