Neues zum häuslichen Arbeitszimmer

Der (BFH) Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass ein häusliches Arbeitszimmer, das von mehreren Personen gemeinsam genutzt wird, auch mehrfach abgesetzt werden kann.

Was ist zu beachten:

Bisher konnte der Höchstbetrag für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers, auch bei Nutzung durch mehrere Personen, nur einmal geltend gemacht werden. Neuerdings kann jeder Steuerpflichtige, der das häusliche Arbeitszimmer für seine berufliche oder betriebliche Tätigkeit nutzt, die Kosten bis zum Höchstbetrag absetzen.

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Das Team von HRB & Partner Steuerberater wünscht Ihnen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest, schöne Stunden und einen guten Jahreswechsel.

Wir nutzen die Zeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025, um ein wenig auszuruhen und neue Kraft zu sammeln.

Am 02.01. stehen wir Ihnen dann wie gewohnt zur Verfügung.

Im Notfall erreichen Sie uns in dieser Zeit unter 02103-9841-99.