Aktuell werten die Finanzämter und Steuerfahndungsstellen Daten insbesondere des Vermietungportals airbnb aus.

Bekanntlich hatte das Buchungsportal airbnb schon vor einiger Zeit umfangreiche Daten an die deutsche Steuerverwaltung übermittelt.

Sofern die bei der Plattform angemeldeten Vermieter die Einkünfte aus der Vermietung nicht erklärt haben sollten, werden nach der bisherigen Erfahrung regelmäßig direkt Strafverfahren gegen die jeweiligen Personen einleitet.

Betroffene Vermieter, die in der Vergangenheit Zimmer, Wohnungen oder Ferienunterkünfte über diese oder auch andere Plattformen wie bspw. 9flats.com, Wimdu oder BestFewo angeboten haben und die aus der Vermietung erzielten Einkünfte steuerlich nicht deklariert haben, müssen daher mit unerwünschter Post vom Finanzamt rechnen.
Sollte noch kein Strafverfahren eingeleitet worden sein, ist Betroffenen regelmäßig zu raten,  schnellstmöglich eine entsprechend § 371 AO in der aktuellen Fassung strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben. Eine Strafbefreiung kann natürlich nur erlangt werden, sofern die Finanzbehörden die Tat noch nicht entdeckt haben. Schnelles Handeln ist also zu empfehlen.

Verlängerung der Stundungsmöglichkeit für Steuern angekündigt
Die Stundungsmöglichkeiten fälliger Steuerzahlungen sollen laut Ankündigung des Bundesfinanzministers Olaf Scholz verlängert werden. Zinslose Stundungen sollen danach bis zum 30.9.2021 gewährt werden. 
 
Überbrückungshilfe III: Beginn der Bearbeitung und Bewilligung
 
Seit 17. März können die Anträge auf Überbrückungshilfe III bearbeitet und bewilligt werden. Zuvor gab es nur Abschlagszahlungen.

Überbrückungshilfe II: Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 31. März

Änderungsanträge können bis zum 31. Mai 2021 gestellt werden. 

„Selbständigkeit versus Scheinselbständigkeit“ – Abgrenzung anhand der Rechtsprechung des
Bundessozialgerichts

Der Ausschuss Sozialrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat eine 14-seitige PDF zur Abgrenzung „Selbständigkeit versus Scheinselbständigkeit anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts“ veröffentlicht. Ich habe Ihnen das PDF angehängt.

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Das Team von HRB & Partner Steuerberater wünscht Ihnen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest, schöne Stunden und einen guten Jahreswechsel.

Wir nutzen die Zeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025, um ein wenig auszuruhen und neue Kraft zu sammeln.

Am 02.01. stehen wir Ihnen dann wie gewohnt zur Verfügung.

Im Notfall erreichen Sie uns in dieser Zeit unter 02103-9841-99.