Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mandanten,
sicher haben Sie bereits aus der Presse erfahren, dass die Bundesregierung zahlreiche weitere Maßnahmen plant, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona Krise abzumildern. Diese Maßnahmen sollen im Rahmen eines Konjunkturpaketes auf den Weg gebracht werden. Beschlossen sind diese Maßnahmen jedoch noch nicht. Wir gehen jedoch davon aus, dass die planten Änderungen im Wesentlichen umgesetzt werden und möchten Sie daher bereits im Vorfeld darüber informieren.
Wir erwarten, dass sich insbesondere aufgrund der befristeten Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes umfangreiche Auswirkungen insbesondere im Hinblick auf die Buchhaltung und Vertragsgestaltungen ergeben.
Da das Konjunkturpaket noch nicht beschlossen wurde, gibt es hierzu noch keine konkrete Handlungsempfehlung. So ist zur Zeit ist noch nicht geklärt, ob und in welcher Form es Übergangsregelungen geben wird.
Bereits jetzt möchten wir Ihnen einen Überblick über die geplanten Maßnahmen geben, die Sie in der folgenden >> PDF Datei lesen können.
Wir rechnen damit, dass wir schon in den nächsten Tagen konkrete Handlungsempfehlungen geben zu können.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.