Willkommen bei
HRB & Partner
Steuerberater
– praxisnah und individuell –
Wir freuen uns über den Besuch unserer Homepage und die Möglichkeit, Ihnen unser umfangreiches Service- und Leistungsangebot vorstellen zu können.
Rechnungen stellen bei Reihengeschäften
Allgemein: Reihengeschäfte treten in der Praxis häufig auf und werden dennoch nicht immer direkt erkannt. Da ein Reihengeschäft jedoch umsatzsteuerlich anders zu beurteilen ist als eine „normale“ Lieferung, möchten wir Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick darüber geben, wie Sie Reihengeschäfte in der Praxis erkennen, um die richtigen Schlussfolgerungen insbesondere in Bezug auf die Rechnungsstellung zu ziehen.
In Zweifelsfällen stehen wir selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Wir haben ein Merkblatt für Sie vorbereitet:
Merkblatt Reihengeschäfte
Neue Beitragssätze in der Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023
Gerne möchten wir Sie über die Änderungen der Beitragssätze zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023 informieren. Positiv: Für Eltern gibt es Entlastungen beim Beitrag zur Pflegeversicherung. Hierfür werden aber Informationen und Daten notwendig, die wir bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern abfragen müssen. Mittlerweile sind die wesentlichen Details der gesetzlichen Vorschrift und der technischen Umsetzung geklärt, so dass wir Sie konkret um Mithilfe bitten können.
Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung:
- Neuer Beitragssatz: 3,4% (bisher 3,05%)
- Neuer Kinderlosenzuschlag: 0,6% (bisher 0,35%)
Berücksichtigung von Kindern:
- Bei einem Kind gilt der reguläre Beitragssatz
- Ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind erfolgt ein Abschlag i. H. v. 0,25% je Kind für den Arbeitnehmer
- Der Abschlag beträgt somit max. 1,0% (bei fünf Kindern) und mindert den monatlichen Beitragssatz der Beschäftigten. Der Beitragssatz des Arbeitgebers beträgt einheitlich 1,7%.
- Kinder, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, werden beim Abschlag nicht berücksichtigt.
Was ist zu tun? Ab dem 01.07.2023 benötigen wir bitte von Ihren Mitarbeiter*innen den Nachweis über die Anzahl der Kinder und deren Geburtsdatum. Hierzu benötigen wir bitte Ihre Mithilfe – Bitte lassen Sie uns die Geburtsurkunden der Kinder Ihrer Mitarbeiter*innen und die ausgefüllte >> Excel-Tabelle bis spätestens zum 15.07.2023 zukommen. Der Nachweis wird ausschließlich von gesetzlich- und freiwillig Versicherten Mitarbeiter*innen benötigt. Für Minijobber wird der Nachweis nicht benötigt. Wichtig! |
Bei Nichtabgabe der angeforderten Daten können die Pflegeversicherungsbeiträge nicht korrekt ermittelt werden.
Umsatzsteuer; Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft (USt M 2)
BMF-Schreiben
Inhaltsverzeichnis
I. Herausgabe „Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft“
II. Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses Anwendungsregelungen Schlussbestimmungen
2023-01-27-merkblatt-umsatzbesteuerung-in-der-bauwirtschaft-USt-M-2
Grundsteuerreform: Feststellungserklärungen abgeben
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der Grundsteuerreform sind innerhalb von vier Monaten (01.07.-31.10.2022) alle Feststellungserklärungen für die einzelnen Grundstücke abzugeben.
Dies betrifft sowohl die privaten Einfamilienhäuser als auch Vermietungsobjekte sowie Betriebsgrundstücke.
Zur Vorbereitung haben wir eine Checkliste entworfen, welche Sie hier herunterladen können:
1190119 – Grundsteuerreform 2022 – HRB Checkliste Mandant Bundesmodell
Sie finden die benötigten Angaben in den folgenden Unterlagen:
– Grundbuchauszug
– Katasteramtsauszug
– Einheitswertbescheid
– Kaufvertrag
– Schreiben des Finanzamtes (wird nur bei Wohngrundstücken versandt).
Wir benötigen außerdem die Bruttogrundfläche, d.h. die bebaute Grundfläche inklusive der Außenwände. Diese Angabe können Sie beispielsweise den Bauplänen entnehmen.
Für den Fall, dass Sie eine Kernsanierung vorgenommen haben, sprich eine Sanierung
inklusive Modernisierung des Rohbaus, benötigen wir hier bitte die entsprechenden
Unterlagen zur Prüfung.
Sofern Sie Hilfe bei der Erstellung benötigen und uns hiermit beauftragen, möchten wir Sie bitten, uns die ausgefüllte Checkliste nebst den o.g. Unterlagen einzureichen.
Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung über den 31.10.2022 hinaus ist nicht möglich.
Deshalb bitten wir Sie uns bei Beauftragung die Checkliste nebst den o.g. Unterlagen bis
zum 15.07.202 einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
HRB & Partner
Steuerberater
Unternehmensnachfolge | Die optimale Planung
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
13.09.2019 –PUBLIKATION –Mittelstandspolitik
Einleitung
Mit der Initiative „nexxt“ will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein günstiges Klima für den unternehmerischen Generationswechsel schaffen und dazu beitragen, dass sich Unternehmerinnen und Unternehmer rechtzeitig mit dem Thema befassen.
Die Broschüre „Unternehmensnachfolge – Die optimale Planung“ bietet zahlreiche Informationen und praktische Tipps für Unternehmer und ihre Nachfolger.
Land verlängert die Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis zum 30. Juni 2023
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen
Minister Pinkwart: Wir setzen Kurs der maximal möglichen Bereitstellung der Bundesmittel fort
Minister Lienenkämper: Schnell, unbürokratisch und zielgerichtet den Menschen und Unternehmen helfen, die dringend unserer Liquiditätshilfe bedürfen
Maßnahmenpaket für Unternehmen gegen die Folgen des Coronavirus
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Download als pdf-Datei:
massnahmenpaket-fuer-unternehmen-gegen-die-folgen-des-coronavirus
Katastrophenerlass das Landes NRW Juli 2021
Aktuelle Informationen der Wirtschaftsförderung Hilden
Informationen zu steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen für Hochwasserbetroffene:
- Katastrophenerlass über 30 steuerliche Unterstützungsmaßnahmen: Dazu gehören unter anderem Sonderabschreibungsmöglichkeiten für den Wiederaufbau für Wirtschaft und Privatpersonen. Darüber hinaus gibt es großzügige Möglichkeiten für die Abzugsfähigkeit von Spenden. Der Katastrophenerlass und die einzelnen steuerlichen Maßnahmen sind auf der Website der Finanzverwaltung abrufbar.
- Soforthilfe für Hochwasserschäden: Die NRW-Bank hat Ihre Bedingungen für den Universalkredit ebenfalls um eine Soforthilfe für Hochwasserschäden erweitert, die die Instandsetzung von hochwasserbedingten Schäden erleichtern sollen. Informationen erhalten Sie hier. Die Beantragung soll über die Hausbanken, welche in den Katastrophengebieten teilweise ebenfalls Sonderprogramme aufgelegt haben, erfolgen.
Ihnen steht ein Team hervorragend ausgebildeter Mitarbeiter zur Verfügung, das Sie engagiert und zuverlässig in der Verfolgung Ihrer Ziele ebenso unterstützt, wie bei der Erledigung Ihrer gesetzlichen Pflichtaufgaben.
Wir bieten Leistungen rund um Steuern, Wirtschaft und Recht. Dies gilt von der Unternehmensgründung über die Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, den Jahresabschluss bis zu Immobilien- und Vermögensthemen. Wir beraten Ärzte und andere Freiberufler, Gewerbetreibende aller Branchen und Größenordnungen, Stiftungen und Vereine sowie vermögende Privatpersonen.
Mit unseren Kanzlei-News und Pressemitteilungen sowie dem kostenlosen monatlichen Newsletter erhalten Sie wichtige und interessante Informationen zum aktuellen Steuerrecht.
Unsere App rundet den Service ab.
Digitalisierung
Die Digitalisierung bringt für uns und unsere Mandanten Herausforderungen, denen wir uns täglich stellen. Wir schaffen und optimieren Strukturen intern und bei unseren Mandanten mit starken Partnern.
E-Steuern
Wir unterstützen Sie bei der vollelektronischen Buchhaltung und den Verfahren zum elektronischen Datenaustausch mit Zugriff auf steuerrelevante Daten, bereitgestellte Dokumente, Vorausgefüllte Steuererklärungen, u.v.m.
Wir bieten einen digitalen Service, der Ihnen und Ihren neuen Mitarbeitern das Leben erleichtern wird.
In unserem Downloadbereich, den wir ausbauen, finden Sie hierzu Informationen.
Die Digitalisierung bringt für uns und unsere Mandanten Herausforderungen, denen wir uns täglich stellen. Wir schaffen und optimieren Strukturen intern und bei unseren Mandanten mit starken Partnern.
Die BStBK und der DStV haben auf Wunsch der Bundesagentur für Arbeit „10 gute Gründe, Steuerfachangestellte/r zu werden“ zusammengestellt, die eine Leitlinie für Interessenten und Berufseinsteiger darstellen.
Digitaler Wandel - Zukunft ist heute
Die Regeln sind klar, alles, was digitalisiert werden kann, wird digitalisiert, im Anschluss vernetzt mit dem Ziel der Automatisierung.
Dies gilt im Besonderen auch für die Steuerberatung, Berater und Mandanten.
Jeder ist betroffen und die Umsetzung erfolgt mit enormer Geschwindigkeit.
Lernen Sie uns kennen - in einem ersten kostenlosen Gespräch!
Vertrauen ergibt sich aus gemeinsamen Erfahrungen. Dafür muss man sich zunächst einmal kennen. Um Ihnen den Weg so einfach wie möglich zu gestalten, bieten wir Interessenten ein kostenloses Erstgespräch an. Hier steht nach dem persönlichen Kennenlernen Ihre Ausgangssituation und Ihre Ziele und Wünsche in Bezug auf unsere Beratungsleistung im Mittelpunkt.
Erfolgreich Gründen mit Netzwerk und Know-how
Aus einer spannenden Geschäftsidee ein innovatives Unternehmen gründen? Der eigene Chef sein?
Davon träumen viele.
NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.V. bildet Gründungsinteressierte kostenfrei zu Unternehmern aus und unterstützt sie, aus einer Idee ein belastbares Geschäftskonzept zu entwickeln. So werden Träume wahr!
Als Steuerberater und akkreditierte Förderberater bei der KfW und dem RKW NRW unterstützen wir Ihren Start.
Herr Wolfgang Heiliger ist als Gutachter für NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.V. Kurz: NUK) (http://www.neuesunternehmertum.de) tätig.
Der Weg zu uns
Wir sind sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Auf unserem Firmengelände stehen Parkplätze zur Verfügung.