Überbrückungshilfen können ab dem 10. Juli beantragt werden

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Die Überbrückungshilfen können ab dem 10. Juli beantragt werden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat vor wenigen Minuten die Informationen zur
Beantragung der Überbrückungshilfen online eingestellt. Nähere Informationen finden Sie
auf den nachfolgenden Links:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-07-08-ueberbrueckungshilfe.html;jsessionid=08B3B6C26A2946800A69EE8C2D475C1D.delivery2-replication

sowie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Wir als Ihre Steuerberater sind bereits auf einer speziellen Plattform registriert und stehen
für Sie bereit, um die Hilfen zügig zu beantragen.