Bitcoin & Co. in der steuerlichen Betrachtung

Bitcoin und andere kryptographische Währungen sind in aller Munde und aufgrund der Wertentwicklungen und im Umfeld der fortschreitenden Digitalisierung nicht nur für „digital natives“ interessant.

Diese Währungen sind, anders als der Euro, kein gesetzliches Zahlungsmittel.

Es gibt also keine gesetzliche Verpflichtung, Bitcoins als Zahlungsmittel anzunehmen. Jeder Verkäufer kann dies zulassen oder verweigern.

Bitcoins werden häufig als Anlagemöglichkeit bzw. Spekulationsgeschäft wahrgenommen. Im Ertragsteuerrecht werden kryptographische Währungen wie immaterielle Wirtschaftsgüter behandelt. Es muss unterschieden werden, ob die Geschäfte in privater oder in der betrieblichen Sphäre stattfinden.