(BMF – Schreiben v. 26.10.2017)
Gestattet der Arbeitgeber das aufladen von Elektrofahrrädern, die verkehrsrechtlich nicht als KFZ einzustufen sind, kostenlos, so ist diese Leistung steuerfrei.
Bisher betraf dies nur E – Bikes, die verkehrsrechtlich als KFZ einzustufen waren.