BFH: Aufladen von E-Bikes beim Arbeitgeber steuerfrei

(BMF – Schreiben v. 26.10.2017)

Gestattet der Arbeitgeber das aufladen von Elektrofahrrädern, die verkehrsrechtlich nicht als KFZ einzustufen sind, kostenlos, so ist diese Leistung steuerfrei.

Bisher betraf dies nur E – Bikes, die verkehrsrechtlich als KFZ einzustufen waren.

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