Bürokratieabbau:
Vermieterbescheinigung beim Auszug fällt weg
Zum 1. November 2016 wird das zurzeit geltende Meldegesetz derart geändert, dass der Vermieter beim Auszug des Mieters keine „Wohnungsgeberbescheinigung“ mehr ausstellen muss.
Viele werden sich jetzt sagen, dass Sie bisher noch nicht einmal gewusst haben, dass Vermieter sowohl bei Einzug als auch bei Auszug eines Mieters eine „Wohnungsgeberbestätigung“ innerhalb von 14 Tagen an das Einwohnermeldeamt schicken mussten (auch per Email möglich).
Seit dem 1.November 2015 war dies aber nach dem geltenden Meldegesetz notwendig. Jetzt, ein Jahr später, muss nur noch der Einzug gemeldet werden.
(Wir stellen alle unsere Mandanten Informationen mit der größten Sorgfalt zusammen. Eine persönliche Beratung aber können diese Infos nicht ersetzen. Eine Haftung wegen eventl. Fehler in unseren Infos ist deshalb ausgeschlossen)