Wer glaubhaft nachweisen kann, (z.B. durch eine Arbeitgeberbescheinigung) dass privat angeschaffte Smartphones, PCs, Laptops oder Drucker auch beruflich genutzt werden, kann diese Kosten als Werbungskosten absetzen.
Wer die Geräte zu mehr als 90% beruflich nutzt, kann die Kosten in voller Höhe geltend machen. Fällt der berufliche Anteil geringer aus, müssen die Kosten aufgeteilt werden. Ist ein Nachweis (z.B. durch Aufzeichnungen) nicht möglich, sind die Kosten zu schätzen. Im Zweifel geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine Aufteilung im Verhältnis 50:50 gegeben ist.
Anschaffungskosten können seit 2018 bis zu 800 Euro (vorher 410 Euro) sofort in einem Jahr geltend gemacht werden.