Um Ihnen, liebe Mandanten, ein Gefühl dafür zu geben, womit wir uns täglich außer Ihren ganz persönlichen Sorgen und Nöten beschäftigen, hier einmal etwas für Sie sicherlich Kurioses:
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die Kosten einer gemeinsamen Luxuskreuzfahrt, die ein Ehepartner für den anderen übernimmt, nicht der Schenkungssteuer unterliegen! Schließlich habe der Ehepartner durch die Reise kein Vermögen erhalten, sondern die Begleitung auf dem Schiff erschöpfe sich vielmehr im gemeinsamen Konsum, so die Gerichtsmeinung (Az.: 3 K 77/1)
Das Gericht hat allerdings Revision zugelassen, so dass sich vielleicht auch unser Bundesfinanzhof noch mit dem Thema beschäftigen muss.