Schenkungssteuer und Luxuskreuzfahrten: News zur Urlaubszeit

Luxuskreuzfahrten und Schenkungssteuer

Um Ihnen, liebe Mandanten, ein Gefühl dafür zu geben, womit wir uns täglich außer Ihren ganz persönlichen Sorgen und Nöten beschäftigen, hier einmal etwas für Sie sicherlich Kurioses:

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die Kosten einer gemeinsamen Luxuskreuzfahrt, die ein Ehepartner für den anderen übernimmt, nicht der Schenkungssteuer unterliegen! Schließlich habe der Ehepartner durch die Reise kein Vermögen erhalten, sondern die Begleitung auf dem Schiff erschöpfe sich vielmehr im gemeinsamen Konsum, so die Gerichtsmeinung (Az.: 3 K 77/1)

Das Gericht hat allerdings Revision zugelassen, so dass sich vielleicht auch unser Bundesfinanzhof noch mit dem Thema beschäftigen muss. 

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Das Team von HRB & Partner Steuerberater wünscht Ihnen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest, schöne Stunden und einen guten Jahreswechsel.

Wir nutzen die Zeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025, um ein wenig auszuruhen und neue Kraft zu sammeln.

Am 02.01. stehen wir Ihnen dann wie gewohnt zur Verfügung.

Im Notfall erreichen Sie uns in dieser Zeit unter 02103-9841-99.