Studenten

Studenten/ Wann sind sie beitragsfrei?

Beitragsfrei in der Sozialversicherung bleiben Stundenten dann, wenn sie

Nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten (Ausnahme: ausbildungs-, berufs- und praxisintegrierten Studiengängen

Während des Studiums ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren (in diesem Fall bleiben sie auch in der Rentenversicherung beitragsfrei)

Ausschließlich in den Semesterferien jobben oder

Ein von vorneherein auf höchstens zwei Monate befristetes Arbeitsverhältnis eingehen.

Beitragspflichtig werden Studenten dann, wenn:

Ihr Arbeitgeber sie für mehr als 2 Monate beschäftigt

Sie wöchentlich mehr als 20 Stunden arbeiten

der Job nicht nur auf die Semesterferien beschränkt bleibt

sie über das Jahr gesehen mehr als 26 Wochen beschäftigt sind (Hier ist der Jahreszeitraum vom voraussichtlichen Ende der Beschäftigung zurückzurechnen. Dabei sind alle Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden anzurechnen).

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Das Team von HRB & Partner Steuerberater wünscht Ihnen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest, schöne Stunden und einen guten Jahreswechsel.

Wir nutzen die Zeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025, um ein wenig auszuruhen und neue Kraft zu sammeln.

Am 02.01. stehen wir Ihnen dann wie gewohnt zur Verfügung.

Im Notfall erreichen Sie uns in dieser Zeit unter 02103-9841-99.