General- und Vorsorgevollmacht

General- und Vorsorgevollmacht zur Vertretung in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten und Patientenverfügung

ACHTUNG: Dies ist nur ein Vorschlag unsererseits. Im Einzelfall lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten. Wir übernehmen für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Vollmacht keinerlei Haftungen. Außerdem ist mit der Weiterverwendung unsres Vorschlags kein Beratungsverhältnis begründet worden. 

Vorsorgevollmacht 

Ich, 

A. B. (der vollständige Name, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, Telefon- und Fax-Nummer sowie die etwa vorhandene E-Mail-Anschrift folgen)

bevollmächtige die nachbezeichnete Person

C. D. (wiederum folgen der vollständige Name, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, Telefon- und Fax-Nummer sowie die etwa vorhandene E-Mail-Anschrift)

zur Vertretung in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Die Vollmacht umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um meine vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach Maßgabe dieser schriftlichen Vollmacht rechtlich und tatsächlich zu besorgen. Ich erteile die Vollmacht unbedingt und ab sofort. Sie gilt insbesondere, wenn ich geschäftsunfähig werden sollte. Ich erteile die Vollmacht über meinen Tod hinaus. Der/Die Bevollmächtigte ist von dem Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB befreit. Er/Sie kann Untervollmacht erteilen.

Ich erteile hiermit auch die Vollmacht, mich in allen persönlichen, vor allem gesundheitlichen Angelegenheiten zu vertreten. Auch diese Vollmacht erteile ich unbedingt und ab sofort. Sie gilt insbesondere für den Fall, dass ich meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann oder in meiner natürlichen Einsichtsfähigkeit derart beeinträchtigt bin, dass ich mein Selbstbestimmungsrecht ganz oder teilweise nicht mehr auszuüben vermag.

Wenn der/die Bevollmächtigte verhindert oder außer Stande sein sollte, für mich aufgrund der Vollmacht tätig zu werden, bevollmächtige ich ersatzweise

Frau/Herrn

E. F. (wiederum folgen der vollständige Name, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, Telefon- und Fax-Nummer sowie die etwa vorhandene E-Mail-Anschrift).

Auch der/die Ersatzbevollmächtigte ist von dem Verbot des Selbstkontrahierens ( § 181 BGB) befreit. Er/Sie kann ebenfalls Untervollmacht erteilen.

Patientenverfügung

Insbesondere ordne ich an:

Ich verbiete die Abgabe von Medikamenten mit erheblichen unerwünschten Folgen und Nebenwirkungen.

Im Falle nicht behebbarer Bewusstlosigkeit, schwerer Dauerschädigung des Gehirns oder bei dauerndem Ausfall lebenswichtiger Funktionen des Körpers oder schwersten, nicht behebbaren Schmerzzuständen sollen die Behandlung abgebrochen und lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden. Ich bin in diesen Fällen mit einer Intensivtherapie oder Wiederbelebung nicht einverstanden. Ich wünsche nicht, dass mein Sterben mit Hilfe apparativer Maßnahmen unnötig verlängert wird.

Der/Die Bevollmächtigte kann die Einwilligung in die Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff geben oder ablehnen und zwar auch dann, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Vollmachtgeber aufgrund der ergriffenen oder unterlassenen Maßnahme stirbt oder einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet ( § 1904 Abs. 1 BGB). Dem Bevollmächtigten ist bekannt, dass er zur Einwilligung oder zur Ablehnung der ärztlichen Behandlung der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.

Eine Unterbringung des Vollmachtgebers durch den Bevollmächtigten, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist zulässig, wenn sie zum Wohl des Vollmachtgebers erforderlich ist, weil aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Vollmachtgebers die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt oder eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, die ohne die Unterbringung des Vollmachtgebers nicht durchgeführt werden kann, und der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann ( § 1906 Abs. 1 BGB).

Dem Bevollmächtigten ist bekannt, dass er die Unterbringung nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts durchführen darf ( § 1906 Abs. 5 BGB).

Der Bevollmächtigte ist auch ermächtigt, in Maßnahmen einzuwilligen, wenn dem Vollmachtgeber, der sich in einer Anstalt, einem Heim oder in einer sonstigen Einrichtung aufhält, ohne untergebracht zu sein, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll ( § 1906 Abs. 4 BGB). Der Bevollmächtigte bedarf auch insoweit der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts (§ 1906 Abs. 2 und 5 BGB). 

Die Vollmacht berechtigt und verpflichtet die behandelnden Ärzte, den jeweils Bevollmächtigten über die Erkrankung und die Prognose aufzuklären und zu beraten.

Ich bin mit einer Entnahme von Organen

einverstanden

nicht einverstanden. 12) NWB Nr. 9 vom 23.02.2004 – 642 – Fach 22 Seite 242 

Ich behalte mir ausdrücklich vor, diese Vorsorgevollmacht jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen.

Ich wünsche nicht die Bestellung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht mit einem Wirkungskreis, der dem Wirkungskreis dieser Vollmacht widerspricht. Sollte die Bestellung eines Betreuers nach § 1896 Abs. 3 BGB für die Geltendmachung meiner Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten in Betracht kommen, so soll das Vormundschaftsgericht einen Vorschlag des Präsidenten der Industrie- und Handelskammer in Aachen einholen und den Vorgeschlagenen zum Betreuer bestellen.

Ich erteile die Vollmacht in völliger Freiheit und in Absprache mit dem Bevollmächtigten. Sollte eine der getroffenen Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. 

Ort, den Datum

Unterschrift des Vollmachtgebers 

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Das Team von HRB & Partner Steuerberater wünscht Ihnen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest, schöne Stunden und einen guten Jahreswechsel.

Wir nutzen die Zeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025, um ein wenig auszuruhen und neue Kraft zu sammeln.

Am 02.01. stehen wir Ihnen dann wie gewohnt zur Verfügung.

Im Notfall erreichen Sie uns in dieser Zeit unter 02103-9841-99.