Einfuhrbestimmungen

Bei Einreisen nach Deutschland aus einem EU-Mitgliedstaat dürfen Steuerzahler ihre Urlaubsmitbringsel grundsätzlich zollfrei mitbringen. Voraussetzung ist, dass die Waren für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Zur Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Gebrauch gelten Mangenbegrenzungen für Tabakwaren, alkoholische Getränke, Kaffee und Kraftstoff. Verboten ist grundsätzlich die Einfuhr von Arzneimitteln, Drogen, Feuerwerkskörpern, gefährlichen Hunden und Waffen.

Strenge Regeln gelten bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten. Dazu zählen etwa auch die Schweiz und die USA. Neben Warenbegrenzungen für Alkohol, Tabak und Kaffee darf auch Parfüm nur eingeschränkt eingeführt werden. Grundsätzlich gilt, dass Waren bis zu einem Wert von 175 Euro steuerfrei mitgebracht werden können, Überschreiten die Reisemitbringsel die Freigrenzen, fallen Einfuhrabgaben an. Bei Warenwerten bis zu 350 Euro pro Person und Reise kann die Einfuhrabgabe anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet werden. Bei einem höheren Betrag werden die Abgaben nach dem Zolltarif und den einschlägigen Einzelsteuergesetzen berechnet.

Besondere Vorsicht ist bei vermeintlich echten Uhren, Textilien und Lederwaren zum Schnäppchenpreis angebracht. Neben dem wirtschaftlichen Schaden für die Hersteller der Originalware können diese gefälschten Artikel auch die Gesundheit und sogar das Leben von Personen gefährden. Selbst geringe Mengen werden vom Zoll beschlagnahmt und können zur Einleitung eines Strafverfahrens führen. Nähere Informationen enthält unser BdSt-Info-Service unter der Faxnummer 089-6663 2360 24

Höchstmengen des Eigenbedarfs / EU*

Zigaretten 800 Stück

Spirituosen 10 Liter

Kaffee 10 kg

* Ausnahmen bestehen in Polen, Lettland und Litauen