Außerergewöhnliche Belastungen

I. Definition

Eine außergewöhnliche Belastung liegt vor, wenn das Existenzminimum durch außergewöhnliche Umstände im Bereich der privaten Lebensführung höher liegt als im Normalfall.

II. ABC der außergewöhnlichen Belastungen

Abmagerungskur


Die Aufwendungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sich aus einem vor Behandlungsbeginn ausgestellten amts- oder vertrauensärztlichen Attest zweifelsfrei entnehmen lässt, dass der Steuerpflichtige krank und die den Aufwendungen zugrunde liegende Behandlung medizinisch indiziert ist.

Adoption

Die Aufwendungen sind mangels Zwangsläufigkeit nicht zu berücksichtigen .

Aufzug

Aufwendungen für den nachträglichen Einbau eines behindertengerechten Außenaufzugs sind keine außergewöhnliche Belastung. Wird ein solcher Aufzug jedoch später entfernt, kann zu dem Zeitpunkt ein Abzug als verlorener Aufwand in Betracht kommen.

Aussteuer

Aussteueraufwendungen sind auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn Eltern ihrer Tochter keine Berufsausbildung gewährt haben.

Behinderten-Pauschbeträge

Behinderte Menschen können nach dem Grad der Behinderung gestaffelte Pauschbeträge als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Behinderungsbedingte Aufwendungen

Behinderte Menschen können ihre behinderungsbedingten Aufwendungen auf verschiedene Weise als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Berufsausbildungskosten

Berufsausbildungskosten als Sonderform der Unterhaltsleistungen können bei gesetzlicher Unterhaltspflicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. Darüber hinaus können Berufsausbildungskosten unter Umständen auch Sonderausgaben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein.

Bestattungskosten

Bestattungskosten eines nahen Angehörigen sind regelmäßig als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, soweit sie nicht aus dem Nachlass gezahlt werden können, nicht durch Ersatzleistungen gedeckt sind und angemessen sind.

Die OFD Berlin sieht ab VZ 2003 Aufwendungen in Höhe von 7 500 € einschließlich Grabstein noch als angemessen an. Bei der Ermittlung des Nachlasswerts bleiben Hausrat und Kleidung außer Ansatz.

Nicht abzugsfähig sind mittelbare Bestattungskosten wie z.B. 

Bewirtung von Trauergästen 

Trauerkleidung 

Reisekosten. 

Außerergewöhnliche Belastungen

Baumängel

Aufwendungen zur Beseitigung auch gesundheitsgefährdender Baumängel sind mangels Außergewöhnlichkeit keine außergewöhnliche Belastung.

Darlehen

Eine (sofortige) Belastung liegt auch vor, wenn außergewöhnliche Belastungen mit Darlehensmitteln bestritten werden.

Diätverpflegung

Aufwendungen für Diätverpflegung sind keine außergewöhnliche Belastung. Dies gilt auch für Sonderdiäten, die – wie z.B. bei Zöliakie – eine medikamentöse Behandlung ersetzen.

Eheschließung

Kosten der Eheschließung sind – anders als Ehescheidungskosten – keine außergewöhnliche Belastung.

Erpressungsgelder

Erpressungsgelder, die gezahlt werden, damit der Ehepartner nichts von einem außerehelichen Verhältnis erfährt, sind keine außergewöhnliche Belastung. Dagegen sollen Erpressungsgelder abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Erpressbarkeit nicht selbst herbeigeführt hat.

Existenziell notwendige Gegenstände

Aufwendungen zur Wiederbeschaffung oder Schadensbeseitigung bei existentiell notwendigen Gegenständen sind trotz Gegenwerts außergewöhnliche Belastung .

Fahrtkosten

Behinderte Menschen können ihre behinderungsbedingten Kraftfahrzeugkosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

zu Einzelheiten vgl. das Stichwort „Behinderte Menschen .

Fettabsaugung

Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung sind nur abzugsfähig, wenn sie medizinisch indiziert sind und dies durch ein amtsärztliches Gutachten vor der Behandlung nachgewiesen wird.

Gegenwert

Steht den Aufwendungen ein marktgängiger Gegenwert gegenüber, liegt keine außergewöhnliche Belastung vor. Ausnahmen bilden Aufwendungen zur Wiederbeschaffung oder Schadensbeseitigung bei existenziell notwendigen Gegenständen oder anzuerkennende medizinische Hilfsmittel, die nur dem Kranken dienen.

Hauskauf

Der Kauf eines selbst genutzten Hauses ist keine außergewöhnliche Belastung.

Heimunterbringung

Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in einem Alten- oder Pflegeheim können unter bestimmten Voraussetzungen (Alter, Krankheit, Hilflosigkeit) als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

Zu Einzelheiten vgl. das Stichwort „Hilfe im Haushalt .

Hilfe im Haushalt

Aufwendungen für die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt oder für die Inanspruchnahme vergleichbarer Dienstleistungen in einem Alten- oder Pflegeheim können unter bestimmten Voraussetzungen (Alter, Krankheit, Hilflosigkeit) als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

Zu Einzelheiten vgl. das Stichwort „Hilfe im Haushalt .

Hilfsmittel (medizinische)

Aufwendungen für anzuerkennende medizinische Hilfsmittel, die nur dem Kranken dienen, sind trotz Gegenwerts eine außergewöhnliche Belastung.

Hinterbliebenen-Pauschbetrag

Bezieher bestimmter Hinterbliebenenbezüge können einen Pauschbetrag von 370 € (720 DM) als außergewöhnliche Belastung abziehen.

Zu Einzelheiten vgl.

Hochzeit

Hochzeitsaufwendungen sind mangels Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung.

Kinderbetreuungskosten

In bestimmten Fällen (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Behinderung, Krankheit) sind Kinderbetreuungskosten im Rahmen des Familienleistungsausgleichs als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Zu Einzelheiten vgl. das Stichwort „Kinderbetreuungskosten .

Kontaktpflege

Aufwendungen eines geschiedenen Elternteils zur Kontaktpflege sind keine außergewöhnliche Belastung. Hier ist jedoch erneut ein Revisionsverfahren anhängig, in dem das Finanzgericht die Aufwendungen als abzugsfähig angesehen hat.

Kraftfahrzeugkosten

Behinderte Menschen können ihre behinderungsbedingten Kraftfahrzeugkosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

zu Einzelheiten vgl. das Stichwort „Behinderte Menschen .

Krankheitskosten

Krankheitskosten sind regelmäßig als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Dies gilt wegen des von kosmetischen und ästhetischen Zwecken nicht eindeutig abgrenzbaren reinen Heilbehandlungscharakters nicht automatisch auch für Aufwendungen für eine LASIK-Augenoperation, sondern nur bei einer ausdrücklichen medizinischen Indikation.

Zu Einzelheiten vgl. das Stichwort „Krankheitskosten .

Künstliche Befruchtung

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung nach vorangegangener freiwilliger Sterilisation sind keine außergewöhnliche Belastung. Gleiches galt bisher für Aufwendungen einer nicht verheirateten, empfängnisunfähigen Frau, auch wenn sie in einer festen Partnerschaft lebte. Diese Rechtsprechung hat der BFH jedoch geändert. Nunmehr sind Aufwendungen einer nicht verheirateten empfängnisunfähigen Frau für Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung durch sog. In-vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen vorgenommen werden.

Kurkosten

Kurkosten können nur als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn 

die Kur zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist und

eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheint. 

Trinkgelder sind nunmehr auch nach Auffassung des BFH nicht zwangsläufig und damit nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (Bestätigung der Verwaltungsauffassung).

Zu Einzelheiten vgl.

Lese- und Rechtschreibstörung

Aufwendungen für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche können eine außergewöhnliche Belastung sein.

Löschung einer Hypothek

Aufwendungen für die Löschung einer Sicherungshypothek mit dem Ziel des freihändigen Verkaufs sind mangels Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung.

Pflegeaufwendungen

Pflegeaufwendungen sind regelmäßig als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

Zu Einzelheiten vgl. das Stichwort „Pflegekosten und Pflege-Pauschbetrag .

Pflege-Pauschbetrag

Bei unentgeltlicher Pflege und Betreuung einer nahe stehenden Person kann ein Pflege-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

Zu Einzelheiten vgl. das Stichwort „Pflegekosten und Pflege-Pauschbetrag .

Privatschulbesuch

Behinderungs- oder krankheitsbedingte Aufwendungen für einen Privatschulbesuch sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, nicht dagegen Aufwendungen für einen Privatschulbesuch aus sonstigen Gründen .

Schadenersatz

Werden Aufwendungen von dritter Seite, z.B. im Wege des Schadenersatzes, ersetzt, liegt keine Belastung vor.

Schadensbeseitigungskosten

Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von oder Schadensbeseitigung an existenziell notwendigen Gegenständen sind in den Grenzen der Notwendigkeit und Angemessenheit als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Aufwendungen zur Beseitigung auch gesundheitsgefährdender Baumängel sind dagegen keine außergewöhnliche Belastung.

Scheidungskosten

Sämtliche Kosten der Ehescheidung und Scheidungsfolgen (bzgl. Sorgerecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, güterrechtliche Regelung etc.) sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Keine außergewöhnlichen Belastungen sind dagegen Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung in einem gerichtlichen Vergleich sowie Kosten für die Aufhebung der Gütergemeinschaft anlässlich der Scheidung.

Strafverteidigungskosten

Aufwendungen von Eltern für die Strafverteidigung ihres Kindes sind (sittlich) zwangsläufig, wenn das Kind minderjährig oder heranwachsend ist, so dass dessen Verfehlung strafrechtlich nach dem Jugendstrafrecht geahndet werden kann. Die Übernahme der Gerichtskosten für volljährige Kinder ist nicht zwangsläufig.

Umschuldung

Aufwendungen für eine Umschuldung sind keine außergewöhnliche Belastung, wenn die ursprüngliche Schuldaufnahme nicht durch Aufwendungen veranlasst war, die eine außergewöhnliche Belastung darstellen.

Umzug

Umzugskosten sind dem Grunde nach nicht außergewöhnlich und deshalb keine außergewöhnliche Belastung.

Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen (z.B. Betreuungskosten für ältere Angehörige) können bei gesetzlicher Unterhaltspflicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein.

Zu Einzelheiten vgl. die Stichworte „Unterhalt und „Realsplitting .

Urlaub

Urlaubsaufwendungen sind auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn es sich um einen Campingurlaub mit behinderten Kindern handelt.

Vaterschaftsprozess

Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses können eine außergewöhnliche Belastung sein, wenn der Vater ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft substantiiert dargelegt und schlüssige Beweise angeboten hat und sein Verteidigungsvorbringen bei objektiver Betrachtung Erfolg versprechend schien.

Verdienstausfall

Mangels Belastung stellt ein Verdienstausfall keine außergewöhnliche Belastung dar.

Vermögensverlust

Ohne Willen des Steuerpflichtigen eingetretene Vermögensverluste sind keine außergewöhnliche Belastung .

Wiederbeschaffungskosten

Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von oder Schadensbeseitigung an existentiell notwendigen Gegenständen sind in den Grenzen der Notwendigkeit und Angemessenheit als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

Wohngruppe

Aufwendungen für die Unterbringung eines verhaltensauffälligen Jugendlichen können eine außergewöhnliche Belastung sein.

Zinsen

Darlehenszinsen können außergewöhnliche Belastungen sein, soweit die Darlehensaufnahme selbst zwangsläufig war.

Zivilprozess

Kosten eines Zivilprozesses, bei dem es sich nicht um ein Scheidungsverfahren handelt, sind regelmäßig nicht zwangsläufig. 

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Das Team von HRB & Partner Steuerberater wünscht Ihnen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest, schöne Stunden und einen guten Jahreswechsel.

Wir nutzen die Zeit vom 27.12.2023 bis 01.01.2024, um ein wenig auszuruhen und neue Kraft zu sammeln.

Am 02.01. stehen wir Ihnen dann wie gewohnt zur Verfügung.

Im Notfall erreichen Sie uns in dieser Zeit unter 02103-9841-99.