Compliance

Verhaltenskodex - Code of Business Conduct

Präambel

Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden zu fördern, ist das erklärte Ziel unserer Kanzlei. Um diesem Ziel gerecht zu werden, entwickeln wir das Unternehmen zu dem Dienstleister für alle steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen gewerblicher Betriebe, Freiberuflern, Besserverdienern, Rentnern, Schülern und Studenten.

Unser Markenversprechen:

„Unser Kanzlei kümmert sich zuverlässig und tatkräftig um seine Mandanten und ist mit erstklassigen, sicheren und zukunftsorientierten Lösungen Wegbereiter für deren persönlichen Erfolg.“

Eine wesentliche Voraussetzung, um dieses Versprechen einzulösen, aber auch, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden, ist die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und der ergänzend dazu eingeführten verbindlichen internen Regelungen.

Unser Code of Business Conduct fasst das grundlegende Wertekonzept des Unternehmens zusammen; alle weiteren internen Richtlinien müssen mit ihm im Einklang stehen.

Unser Kanzlei bekennt sich ohne jede Einschränkung zu gesetzmäßigem Handeln. Wir erwarten von allen Mitarbeitern ein Verhalten, das jederzeit im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften und den verbindlichen internen Richtlinien sowie den Bestimmungen des Arbeitsvertrages steht.

Soweit in diesem Code of Business Conduct der Begriff „Mitarbeiter“ verwendet wird, sind damit alle für unser Kanzlei tätigen Personen gemeint, einschließlich der Inhaber. Alle Mitarbeiter werden über die Verbindlichkeit interner Richtlinien informiert, das Intranet ist hierfür ein wesentliches Hilfsmittel.

Unser Kanzlei wirkt darauf hin, dass die Regeln dieses Code of Business Conduct auch von seinen Kooperationspartnern angewendet werden, sofern dies der Größe und Komplexität der jeweiligen Unternehmen angemessen ist.

Auch von ihren Geschäftspartnern erwarten wir ein rechtskonformes Verhalten.

Art. 1 Grundsätze unternehmerischen Handelns

1. Als Kanzlei unterstützen wir in besonderer Weise die beruflichen Interessen unserer Mandanten und achten ihre Rechte. Alle Mitarbeiter beachten bei ihrem unternehmerischen Handeln den Förderauftrag nach Gesetz und Satzung. Für die Kanzlei ist die Wahrung des Berufsgeheimnisses der Mitarbeiter gemäß den dafür geltenden Vorschriften unabdingbar.

2. Nachhaltigkeit ist für unsere Kanzlei und unsere Mitarbeiter ein Leitgedanke für das gesamte unternehmerische Handeln. Wir verstehen Nachhaltigkeit als den Ausgleich zwischen den drei Dimensionen

• Ökonomie,

• Ökologie und

• Soziales.

3. Wir bekennen uns zu guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung und orientieren uns dabei auch am deutschen Corporate Governance Kodex.

Art. 2 Datenschutz und Datensicherheit

1. Für unsere Kanzlei haben Datensicherheit und Datenschutz oberste Priorität und sind von grundlegender Bedeutung. Wir stehen für außergewöhnlich hohe Standards in diesem Bereich. Dies gilt in besonderer Weise für personenbezogene Daten, aber auch für Geschäftsdaten. Allen Mitarbeitern obliegt in diesem Zusammenhang eine besondere Verantwortung.

2. Alle Mitarbeiter wahren die strikte Vertraulichkeit von Mandantendaten, insbesondere von Auftragsdaten.

3. DATEV verlangt von allen Geschäftspartnern die Einhaltung der Verpflichtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit.

Art. 3 Finanzen, Unternehmenseigentum, Wahrheitspflicht

1. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und allgemein geltenden Standards zur Buchführung und Bilanzierung (insbesondere GoB und nun GoBD) sowie für finanzielle Transaktionen (insbesondere das Vier-Augen-Prinzip) sind einzuhalten. Alle Mitarbeiter sichern die finanzielle Substanz des Unternehmens durch Beachtung der internen Kompetenz- und Unterschriftsregelungen.

2. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen, die betreffenden internen Regelungen werden eingehalten.

3. HRB & Partner ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihrem Einflussbereich zu unterbinden. Embargovorschriften werden beachtet.

4. Jeder Mitarbeiter geht verantwortungsvoll mit dem Unternehmenseigentum um und vermeidet dessen Schädigung. Anlagen und Einrichtungen des Unternehmens dürfen nur dienstlich genutzt werden, sofern eine andere Nutzung nicht ausdrücklich zugelassen wird.

5. Alle Aufzeichnungen und Berichte über geschäftliche Vorgänge müssen vollständig, verständlich und wahrheitsgemäß sein.

6. Durch ein internes Kontrollsystem (IKS) und ein aktives Risikomanagement sorgen wir für ordnungsgemäße interne Abläufe und vermeidet bestandsgefährdende Risiken.

Art. 4 Integrität

1. Integrität bestimmt das Verhältnis zu Mandanten, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern. Es wird getragen von Respekt und Wertschätzung und entspricht kaufmännischen Grundsätzen. Beauftragungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Vereinbarungen sind vollständig schriftlich zu dokumentieren.

2. Kein Mitarbeiter darf unzulässige Zuwendungen, gleich in welcher Form, anbieten oder annehmen. Auf die diesbezüglichen internen Regelungen wird ausdrücklich hingewiesen. Direkte oder indirekte Zuwendungen an Amtsträger und Beamte im In- und Ausland sind strikt verboten.

3. Sofern Mitarbeiter Insiderinformationen über einen börsennotierten Kunden, Lieferanten oder sonstigen Partner haben, beachten sie die gesetzlichen Insiderregeln.

4. Spenden und Sponsoring müssen transparent, dokumentiert und auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft sein. Sie bedürfen in jedem Einzelfall einer Inhaberentscheidung.

5. Kein Mitarbeiter darf Dritte zu unrechtmäßigen Handlungen veranlassen oder wissentlich an solchen Handlungen Dritter mitwirken.

Art. 5 Arbeitsschutz, Betriebliche Mitbestimmung, Kollegialität, Menschenwürde

1. Unsere Kanzlei respektiert alle Mitarbeiter und achtet ihre Rechte. Hierzu zählt in besonderer Weise der Arbeits- und Gesundheitsschutz. Arbeitsprozesse, Betriebsstätten und -mittel müssen den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

2. Die Verschiedenheit der Menschen und ihrer Talente ist eine Stärke des Unternehmens. Wir fördern die Mitarbeiter nach ihren individuellen Möglichkeiten. Besetzungsentscheidungen werden nach sachlichen Kriterien getroffen.

3. Eine kollegiale Unternehmenskultur ist Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg. Führungskräfte arbeiten mit ihren Mitarbeitern vertrauensvoll zusammen. Die „Verhaltensleitlinien für Mitarbeiter“ sind Richtschnur für das Handeln aller Mitarbeiter. Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sowie Belästigungen werden nicht toleriert.

4. HRB & Partner sieht die Mitbestimmung und das betriebliche Verbesserungswesen als Chance.

5. Das Unternehmen ist auf den vollen Arbeitseinsatz der Mitarbeiter angewiesen. Nebentätigkeiten sowie Tätigkeiten für andere Unternehmen dürfen die Interessen unserer Kanzlei nicht verletzen und müssen angezeigt werden.

6. Unser Kanzlei achtet die international anerkannten Menschenrechte und lehnt menschenunwürdige Praktiken, wie z. B. Zwangsarbeit oder Kinderarbeit ab. Mit Unternehmen und Institutionen, die solche Praktiken anwenden oder zulassen, arbeiten wir nicht zusammen. Wir erwarten, dass unsere Zulieferer international geltende soziale Standards einhalten.

Art. 6 Produktinnovation, Produktsicherheit, Umweltschutz

1. Unsere Dienstleistungen stehen für Qualität. Alle Beteiligten stellen daher sicher, dass unsere Produkte bei unseren Kunden Mehrwert schaffen und keine Schäden anrichten.

2. Wir schützen eigenes und achten fremdes geistiges Eigentum.

3. Die Mitarbeiter gehen verantwortlich mit natürlichen Ressourcen um. Unser Engagement geht über die Beachtung der rechtlichen Anforderungen zum Umweltschutz hinaus.

Art. 7 Verhalten im Wettbewerb

1. Wir überzeugen durch unsere Beratung und unseren Service und achten die Wettbewerbsregeln. Die Mitarbeiter wenden keine unrechtmäßigen Praktiken im Wettbewerb an und setzen hierfür auch keine Anreize.

2. Alle Mitarbeiter wahren die Vertraulichkeit von Informationen, auch über Dritte. Kein Mitarbeiter unserer Kanzlei gibt unbefugt und auf unrechtmäßige Weise Geschäftsgeheimnisse oder sonstige interne Informationen an Wettbewerber oder sonstige Dritte weiter.

3. Eine Tätigkeit bei einem Wettbewerber, die Beteiligung daran und das Betreiben eines Wettbewerbsunternehmens sind mit einer Tätigkeit als Mitarbeiter in unserem Kanzlei unvereinbar.

Art. 8 Schlussvorschriften

1. Alle Mitarbeiter müssen diesen Code of Business Conduct beachten. Die Führungskräfte tragen für die Einhaltung des Code of Business Conduct in ihrem Zuständigkeitsbereich besondere Verantwortung. Für sie gelten zusätzlich die „Leitlinien für Führungskräfte“.

2. Jeder Mitarbeiter hat das Recht, seine Führungskraft auf mögliche Verstöße im Unternehmen gegen Gesetze oder verbindliche interne Richtlinien, einschließlich diesen Code of Business Conduct, hinzuweisen. Sofern wir darüber hinaus ein Hinweisgebersystem zur Verfügung stellen, können damit Fehlverhalten oder Schadenseintritt auch außerhalb der bestehenden Meldewege unter namentlicher Nennung des Hinweisgebers oder gegebenenfalls anonym an den Compliance-Officer gemeldet werden, ohne dass dem Hinweisgeber daraus ein Nachteil entsteht. Dabei werden die Rechte des Betroffenen gewahrt.

3. Festgestellte Verstöße gegen diesen Code of Business Conduct werden angemessen sanktioniert, hierbei werden die Rechte der Mitarbeiter beachtet. Sie können außerdem Strafanzeigen, externe Ermittlungen und zivilrechtliche Verfahren zur Folge haben. Wir arbeiten mit den zuständigen staatlichen Stellen nach den geltenden Gesetzen zusammen.

4. HRB & Partner kann diesen Code of Business Conduct ändern und ergänzen.

5. Der Compliance Officer überwacht die Einhaltung dieses Code of Business Conduct. Bei Zweifelsfällen zur Anwendung und Auslegung können sich alle Mitarbeiter jederzeit an ihre Führungskraft oder an den Compliance Officer wenden.

Hilden, im Juni 2016

Compliance

Unsere Kanzlei kümmert sich zuverlässig und tatkräftig um seine Mandanten und Freunde und ist mit erstklassigen zukunftsorientierten Lösungen Wegbereiter für deren persönlichen Erfolg. Den Ruf, den wir uns als integres und leistungsstarkes Unternehmen erarbeitet haben, beruht auf dem Vertrauensverhältnis mit unseren Freunden und Mandanten Kunden.

HRB & Partner bekennt sich ohne jede Einschränkung zu gesetzmäßigem Handeln. Wir erwarten von allen Mitarbeitern ein Verhalten, das jederzeit im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften und den verbindlichen internen Richtlinien sowie den Bestimmungen des Arbeitsvertrages steht.

Um diese Regeln durchzusetzen und Schäden für das Unternehmen zu verhindern, wird sukzessive ein Compliance-System aufgebaut. Kernstück ist der „Code of Business Conduct“: Er vermittelt den rechtlichen Handlungsrahmen, fordert gegenseitige Wertschätzung und ein auf Mitverantwortung zielendes Miteinander. Klare und verständliche Richtlinien sollen für Transparenz sorgen und präventive Schulungen für Handlungssicherheit.

Elektronisches Hinweisgebersystem

Ein wichtiger Baustein des Compliance-Systems ist die Einführung einer Kommunikationsplattform, die es unseren Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern ermöglicht, Unregelmäßigkeiten zu melden. Wer Kenntnis von gesetzeswidrigen Verhaltensweisen hat, kann solche vertraulichen Informationen direkt an info@steuerberatung-hilden.de und – wenn gewünscht – anonym per Post an die Partner melden.

Werte und Kultur

Unternehmenskultur in unserem Kanzlei: Dazu gehören auch Verhaltensleitlinien, die grundlegende Werte unserer Kanzlei auf eine verständliche Art und Weise vermitteln und somit allen Mitarbeitern Orientierung bieten. Sie fordern zu gegenseitiger Wertschätzung und zu einem auf Mitverantwortung ausgerichteten Miteinander auf.

Zukunft gestalten. Gemeinsam unternehmerisch handeln

Wer sich tatkräftig dafür stark macht, Lösungen in hoher Qualität bereitzustellen handelt unternehmerisch, wer dabei Ressourcen wirtschaftlich und verantwortungsbewusst einsetzt arbeitet nachhaltig und ganz in unserem Sinne.

Bei uns gestalten wir die Zukunft gemeinsam und achten dabei gemeinsam auf eine Balance zwischen Unternehmenszielen und persönlichen Zielen.

Vertrauensvoll zusammenarbeiten

Partnerschaftlich handeln und wertschätzend miteinander umgehen: So verdienen wir das Vertrauen unserer Kunden. Darüber hinaus bestärkt eine klare Kommunikation und ein Handeln, das Verantwortung erkennen lässt ein gutes Arbeitsklima.

Zukunftsorientiert vordenken

Wir haben den Mut, Neues auszuprobieren, permanent zu lernen und unsere Prozesse kontinuierlich zu verbessern. Am besten wird uns das gelingen, wenn wir Anregungen von Mandanten und Kollegen ernst nehmen, über den eigenen Tellerrand blicken und stets dazu bereit sind, unsere Vorgehensweisen zu hinterfragen.

Schnell und flexibel agieren

Wir fördern die aktive Zusammenarbeit von Talenten aus unterschiedlichen Bereichen und suchen die Kompetenzen anderer, um so gemeinsam an der besten Lösung zu arbeiten.

Lassen Sie den Würfel drehen

Nachhaltigkeit

Unser Nachhaltigkeitskonzept ist aus den Unternehmenszielen abgeleitet. Es beruht auf der Überzeugung, dass das Unternehmen und seine nachhaltige Wertentwicklung im Zentrum unternehmerischen Handelns stehen müssen.

Wir verstehen Nachhaltigkeit als den Ausgleich zwischen den drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales. Das Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigkeit unterstreicht, dass unternehmerischer Mehrwert durch die Verknüpfung von ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielen erreicht werden kann.

Mittelfristig haben wir uns vorgenommen, ein durchgängiges Management-System für nachhaltige Unternehmensführung zu entwickeln und aufzubauen. Im Kontext zum Unternehmensleitbild, den langfristigen Unternehmenszielen und den Führungsleitlinien haben wir einen Wertediskurs im Unternehmen begonnen. Ziel ist es, einheitliche, an den Markenwerten orientierte Verhaltenswerte für alle Mitarbeiter einzuführen, die die Werte und Erfolgsfaktoren des Unternehmens abbilden. Sie sollen als Ratgeber und Entscheidungshilfe bei der täglichen Arbeit dienen.

Neben der Transparenz und Einhaltung der normativen Anforderungen, wie Kompetenzregeln und internen Richtlinien, ebenso wie der Daten- und Arbeitsschutzgesetze, gewinnt das Wertemanagement in jedem Unternehmen an Bedeutung. Dies geht einher mit einer zunehmenden Selbstverantwortung der Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz.

Nachhaltigkeitsleitlinien

Nachhaltiges Wirtschaften bringt langfristigen Erfolg. Um dieses Ziel zu erreichen, ist in erster Linie eine zukunftsgerichtete Unternehmensführung notwendig. Das enthält die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, und zwar nicht nur für tägliches Handeln und Mitarbeiter, sondern auch für die Umwelt und die Anliegen des Unternehmens. Strategisches Denken und Handeln sind dafür unbedingt erforderlich. Wir halten daher folgende Leitlinien für nachhaltiges Wirtschaften entwickelt, die für das gesamte Unternehmen verbindlich sind.

Nachhaltige Geschäftsentwicklung

Zukunftsorientiertes Wirtschaften bedeutet für uns, bei allen geschäftlichen Aktivitäten die künftigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen zu berücksichtigen. Das sichert den langfristigen Erfolg des Unternehmens.

Mit den vorliegenden Leitlinien wird der Gedanke der Nachhaltigkeit in der Geschäftspolitik verankert – sie geben die langfristige Zielrichtung für die geschäftlichen Aktivitäten vor.

Die Innovationskraft eines Unternehmens hat gerade im sich schnell verändernden Markt der Informationstechnologie eine große strategische Bedeutung. Die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen ist daher für den wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei entscheidend. Bei allem wirtschaftlichen Handeln fühlen wir uns der dauerhaften Zufriedenheit unserer Mandanten verpflichtet. Dabei sind unsere Anstrengungen im Sinne einer erfolgreichen Partnerschaft darauf gerichtet, zuverlässige Beratung- und Servicedienstleistungen auf höchstem rechtlichen und technischen Niveau und in bester Qualität anzubieten. Dies trägt auch dazu bei, den Erfolg und die Investitionen unserer Mandanten zu schützen. Zur Absicherung des Unternehmens gegen Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben wir ein umfassendes Risiko-Management eingerichtet. Dieses wird durch Analyse der wesentlichen Risikofelder permanent weiterentwickelt.

Der ständige Wandel des rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Umfeldes ist eine Herausforderung, die wir als Chance begreifen, uns im Markt erfolgreich zu positionieren. Dies kann nur durch langfristige Strategien erfolgen, die unsere Potenziale voll ausschöpfen. Unsere Führungsgrundsätze unterstützen dabei den Einzelnen im Unternehmen, zukunftsorientiert zu handeln, unter Beachtung der Chancen und Risiken erfolgsbewusst zu denken und im Umgang miteinander in offener Kommunikation Fairness zu zeigen.

Umweltschutz als Managementaufgabe

HRB & Partner bekennt sich zur Verantwortung für Schutz und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Der sorgsame und wirtschaftliche Umgang mit den natürlichen Ressourcen wird zunehmend zur Voraussetzung für eine langfristig erfolgreiche Unternehmenstätigkeit.

Wir installieren daher in freiwilliger Selbstverpflichtung ein Umweltmanagementsystem, das über die umweltrechtlichen Vorgaben hinaus einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess organisiert. Die Grundgedanken des Umweltschutzes finden Eingang in unsere Beratung, Dienstleistungen und die Gestaltung von Geschäftsprozessen. Dabei wird auf eine ganzheitliche Betrachtungsweise Wert gelegt.

Aktive und umweltbezogene Kommunikation und Information wird gefördert. Umweltauswirkungen werden nicht nur intern, sondern auch mit Mandanten, Lieferanten und der Öffentlichkeit kritisch diskutiert. Damit verfolgen wir das Ziel, nicht nur beim Dienstleistungsangebot sondern auch beim Umweltschutz Fortschritte zu machen. Die strikte Einhaltung aller behördlichen Auflagen und gesetzlichen Regelungen ist für das Unternehmen selbstverständlich. Dort, wo solche Regelungen fehlen, werden gegebenenfalls interne Richtlinien formuliert, die ökologische Überlegungen entsprechend berücksichtigen.

Information und Schulung der Mitarbeiter zu umweltgerechtem Handeln sollen Ressourceneinsparungen realisieren und damit einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg unseres Kanzleis leisten. Der Umweltschutzgedanke findet außerdem Berücksichtigung in personal- und führungspolitischen Instrumentarien.

Mitarbeiter und Gesellschaft

Das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung fordert das Engagement und die Selbstverantwortung aller Beteiligten. Nur motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiter können die Zukunft eines Unternehmens ideenreich und wirtschaftlich erfolgreich gestalten.

Die dynamischen Entwicklungen in der Informationstechnik und im Wettbewerb erfordern eine flexible Ausrichtung auf neue Geschäftsfelder, Zielgruppen und Regionen und stellen große Anforderungen an die Arbeitsplatzflexibilität. Um den Wandel aktiv und einvernehmlich zu gestalten, pflegen wir Beziehungen zu ihren Sozialpartnern. Die Schaffung von Arbeitsplätzen geschieht im Bewusstsein der sozialen Verantwortung für Mitarbeiter und ist auf langfristige Sicherung ausgelegt. Mit interessanten Aufgaben, innovativen Arbeitsmodellen, vielseitigen Weiter- und Ausbildungsprogrammen, einem konkurrenzfähigen Gehalts- und Bonifizierungssystem und Sozialleistungen positionieren wir uns als attraktiver Arbeitgeber für Mitarbeiter und Nachwuchskräfte. Verstärkt wird diese Mitarbeiterorientierung durch eine offene Informationspolitik mit der Möglichkeit zum konstruktiven Dialog.

Wir werden uns auch künftig mit einer frühzeitigen Nachwuchsförderung in verschiedenen Bildungseinrichtungen engagieren. Der Dialog mit Politik, Wirtschaft und Gesellschaft geschieht durch die Pflege von Kontakten mit Behörden, gesellschaftlichen und politischen Gruppen und Einrichtungen. Mitarbeit in maßgeblichen Institutionen.

Social Media-Guidelines für Mitarbeiter

Mandanten wie auch Geschäftspartner machen verstärkt Gebrauch von den neuen Möglichkeiten des Internets, um sich auszutauschen und nach für sie passenden Lösungen zu suchen. Hier wollen wir dabei sein und den Dialog auch im Internet aufnehmen. Social Media kann uns also auf dem Markt, aber auch Ihnen bei Ihrer täglichen Arbeit helfen.

Machen Sie sich ruhig vertraut mit den Plattformen, seien Sie neugierig, lernen Sie diese zu gebrauchen und Ihren persönlichen Nutzen aus ihnen zu ziehen.

Die aktive Nutzung von Social Media bietet viele Chancen, birgt jedoch auch gewisse Risiken, sowohl für Sie als Mitarbeiter als auch für unser Unternehmen. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, unseren Mitarbeitern einige Regeln und Empfehlungen für die Nutzung der sozialen Medien an die Hand zu geben. Hintergründe und Zielsetzungen dieser Social Media-Guidelines skizziert Steuerberater Wolfgang Heiliger:

Viele Chancen, aber auch gewisse Risiken – Social Media Guidelines in Kürze

1. Verantwortung: Sie sind für das, was Sie in Social Media tun, selbst verantwortlich.

2. Persönlichkeit: Sprechen Sie für sich.

3. Transparenz: Sagen Sie, wer Sie sind.

4.Mehrwert: Bieten Sie Nutzen.

5. Rechtliche Rahmenbedingungen: Halten Sie Gesetze und Ihren Arbeitsvertrag ein.

6. Verhaltenskodex: Achten Sie unseren Code of Business Conduct.

7. Urheberrecht: Verwenden Sie nur eigene Inhalte.

8. Private Nutzung: Achten Sie darauf, dass die privaten Nutzung des Internets untersagt ist

9. Privatsphäre und Sicherheit: Schützen Sie sich und Ihre privaten Daten.

10. Öffentlichkeit: Halten Sie, wo nötig, Kontakt zur Öffentlichkeit.

11. Besonnenheit: Bewahren Sie einen kühlen Kopf.

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Das Team von HRB & Partner Steuerberater wünscht Ihnen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest, schöne Stunden und einen guten Jahreswechsel.

Wir nutzen die Zeit vom 23.12.2024 bis 01.01.2025, um ein wenig auszuruhen und neue Kraft zu sammeln.

Am 02.01. stehen wir Ihnen dann wie gewohnt zur Verfügung.

Im Notfall erreichen Sie uns in dieser Zeit unter 02103-9841-99.