Studenten/ Wann sind sie beitragsfrei?
Beitragsfrei in der Sozialversicherung bleiben Stundenten dann, wenn sie
Nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten (Ausnahme: ausbildungs-, berufs- und praxisintegrierten Studiengängen
Während des Studiums ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren (in diesem Fall bleiben sie auch in der Rentenversicherung beitragsfrei)
Ausschließlich in den Semesterferien jobben oder
Ein von vorneherein auf höchstens zwei Monate befristetes Arbeitsverhältnis eingehen.
Beitragspflichtig werden Studenten dann, wenn:
Ihr Arbeitgeber sie für mehr als 2 Monate beschäftigt
Sie wöchentlich mehr als 20 Stunden arbeiten
der Job nicht nur auf die Semesterferien beschränkt bleibt
sie über das Jahr gesehen mehr als 26 Wochen beschäftigt sind (Hier ist der Jahreszeitraum vom voraussichtlichen Ende der Beschäftigung zurückzurechnen. Dabei sind alle Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden anzurechnen).