Unsere Betreuung kostet
weniger, als Sie denken

… und Sie gewinnen viel: Steuerberater und Anwälte mit langjähriger Erfahrung, die sich für Sie und in Ihrem Sinne engagieren. Honorare sind keine Frage der Ehre, sondern der klar durchschaubaren Struktur und der offenen Sprache. Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt über die vom Gesetzgeber für alle Steuerberater verbindliche Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), früher Steuerberatergebührenverordnung, bzw. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Wir bieten Ihnen aber auch, je nach individuellem Bedarf, flexible Möglichkeiten, zum Beispiel:

  • Beratervertrag mit monatlichem Pauschalhonorar

  • Abrechnung nach Stunden

  • Eine besondere Honorargestaltung im Bereich der Unternehmensberatung