I. Definition
Eine außergewöhnliche Belastung liegt vor, wenn das Existenzminimum durch außergewöhnliche Umstände im Bereich der privaten Lebensführung höher liegt als im Normalfall.
II. ABC der außergewöhnlichen Belastungen
Abmagerungskur
Die Aufwendungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sich aus einem vor Behandlungsbeginn ausgestellten amts- oder vertrauensärztlichen Attest zweifelsfrei entnehmen lässt, dass der Steuerpflichtige krank und die den Aufwendungen zugrunde liegende Behandlung medizinisch indiziert ist.
Adoption
Die Aufwendungen sind mangels Zwangsläufigkeit nicht zu berücksichtigen .
Aufzug
Aufwendungen für den nachträglichen Einbau eines behindertengerechten Außenaufzugs sind keine außergewöhnliche Belastung. Wird ein solcher Aufzug jedoch später entfernt, kann zu dem Zeitpunkt ein Abzug als verlorener Aufwand in Betracht kommen.
Aussteuer
Aussteueraufwendungen sind auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn Eltern ihrer Tochter keine Berufsausbildung gewährt haben.
Behinderten-Pauschbeträge
Behinderte Menschen können nach dem Grad der Behinderung gestaffelte Pauschbeträge als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Behinderungsbedingte Aufwendungen
Behinderte Menschen können ihre behinderungsbedingten Aufwendungen auf verschiedene Weise als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Berufsausbildungskosten
Berufsausbildungskosten als Sonderform der Unterhaltsleistungen können bei gesetzlicher Unterhaltspflicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein. Darüber hinaus können Berufsausbildungskosten unter Umständen auch Sonderausgaben, Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein.
Bestattungskosten
Bestattungskosten eines nahen Angehörigen sind regelmäßig als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, soweit sie nicht aus dem Nachlass gezahlt werden können, nicht durch Ersatzleistungen gedeckt sind und angemessen sind.
Die OFD Berlin sieht ab VZ 2003 Aufwendungen in Höhe von 7 500 € einschließlich Grabstein noch als angemessen an. Bei der Ermittlung des Nachlasswerts bleiben Hausrat und Kleidung außer Ansatz.
Nicht abzugsfähig sind mittelbare Bestattungskosten wie z.B.
Bewirtung von Trauergästen
Trauerkleidung
Reisekosten.
Außerergewöhnliche Belastungen
Baumängel
Aufwendungen zur Beseitigung auch gesundheitsgefährdender Baumängel sind mangels Außergewöhnlichkeit keine außergewöhnliche Belastung.
Darlehen
Eine (sofortige) Belastung liegt auch vor, wenn außergewöhnliche Belastungen mit Darlehensmitteln bestritten werden.
Diätverpflegung
Aufwendungen für Diätverpflegung sind keine außergewöhnliche Belastung. Dies gilt auch für Sonderdiäten, die – wie z.B. bei Zöliakie – eine medikamentöse Behandlung ersetzen.
Eheschließung
Kosten der Eheschließung sind – anders als Ehescheidungskosten – keine außergewöhnliche Belastung.
Erpressungsgelder
Erpressungsgelder, die gezahlt werden, damit der Ehepartner nichts von einem außerehelichen Verhältnis erfährt, sind keine außergewöhnliche Belastung. Dagegen sollen Erpressungsgelder abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Erpressbarkeit nicht selbst herbeigeführt hat.
Existenziell notwendige Gegenstände
Aufwendungen zur Wiederbeschaffung oder Schadensbeseitigung bei existentiell notwendigen Gegenständen sind trotz Gegenwerts außergewöhnliche Belastung .
Fahrtkosten
Behinderte Menschen können ihre behinderungsbedingten Kraftfahrzeugkosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
zu Einzelheiten vgl. das Stichwort „Behinderte Menschen .
Fettabsaugung
Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung sind nur abzugsfähig, wenn sie medizinisch indiziert sind und dies durch ein amtsärztliches Gutachten vor der Behandlung nachgewiesen wird.
Gegenwert
Steht den Aufwendungen ein marktgängiger Gegenwert gegenüber, liegt keine außergewöhnliche Belastung vor. Ausnahmen bilden Aufwendungen zur Wiederbeschaffung oder Schadensbeseitigung bei existenziell notwendigen Gegenständen oder anzuerkennende medizinische Hilfsmittel, die nur dem Kranken dienen.
Hauskauf
Der Kauf eines selbst genutzten Hauses ist keine außergewöhnliche Belastung.
Heimunterbringung
Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in einem Alten- oder Pflegeheim können unter bestimmten Voraussetzungen (Alter, Krankheit, Hilflosigkeit) als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.
Zu Einzelheiten vgl. das Stichwort „Hilfe im Haushalt .
Hilfe im Haushalt
Aufwendungen für die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt oder für die Inanspruchnahme vergleichbarer Dienstleistungen in einem Alten- oder Pflegeheim können unter bestimmten Voraussetzungen (Alter, Krankheit, Hilflosigkeit) als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.
Zu Einzelheiten vgl. das Stichwort „Hilfe im Haushalt .
Hilfsmittel (medizinische)
Aufwendungen für anzuerkennende medizinische Hilfsmittel, die nur dem Kranken dienen, sind trotz Gegenwerts eine außergewöhnliche Belastung.
Hinterbliebenen-Pauschbetrag
Bezieher bestimmter Hinterbliebenenbezüge können einen Pauschbetrag von 370 € (720 DM) als außergewöhnliche Belastung abziehen.
Zu Einzelheiten vgl.
Hochzeit
Hochzeitsaufwendungen sind mangels Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung.
Kinderbetreuungskosten
In bestimmten Fällen (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Behinderung, Krankheit) sind Kinderbetreuungskosten im Rahmen des Familienleistungsausgleichs als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.
Zu Einzelheiten vgl. das Stichwort „Kinderbetreuungskosten .
Kontaktpflege
Aufwendungen eines geschiedenen Elternteils zur Kontaktpflege sind keine außergewöhnliche Belastung. Hier ist jedoch erneut ein Revisionsverfahren anhängig, in dem das Finanzgericht die Aufwendungen als abzugsfähig angesehen hat.
Kraftfahrzeugkosten
Behinderte Menschen können ihre behinderungsbedingten Kraftfahrzeugkosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
zu Einzelheiten vgl. das Stichwort „Behinderte Menschen .
Krankheitskosten
Krankheitskosten sind regelmäßig als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Dies gilt wegen des von kosmetischen und ästhetischen Zwecken nicht eindeutig abgrenzbaren reinen Heilbehandlungscharakters nicht automatisch auch für Aufwendungen für eine LASIK-Augenoperation, sondern nur bei einer ausdrücklichen medizinischen Indikation.
Zu Einzelheiten vgl. das Stichwort „Krankheitskosten .
Künstliche Befruchtung
Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung nach vorangegangener freiwilliger Sterilisation sind keine außergewöhnliche Belastung. Gleiches galt bisher für Aufwendungen einer nicht verheirateten, empfängnisunfähigen Frau, auch wenn sie in einer festen Partnerschaft lebte. Diese Rechtsprechung hat der BFH jedoch geändert. Nunmehr sind Aufwendungen einer nicht verheirateten empfängnisunfähigen Frau für Maßnahmen zur Sterilitätsbehandlung durch sog. In-vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Richtlinien der ärztlichen Berufsordnungen vorgenommen werden.
Kurkosten
Kurkosten können nur als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn
die Kur zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist und
eine andere Behandlung nicht oder kaum Erfolg versprechend erscheint.
Trinkgelder sind nunmehr auch nach Auffassung des BFH nicht zwangsläufig und damit nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (Bestätigung der Verwaltungsauffassung).
Zu Einzelheiten vgl.
Lese- und Rechtschreibstörung
Aufwendungen für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche können eine außergewöhnliche Belastung sein.
Löschung einer Hypothek
Aufwendungen für die Löschung einer Sicherungshypothek mit dem Ziel des freihändigen Verkaufs sind mangels Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung.
Pflegeaufwendungen
Pflegeaufwendungen sind regelmäßig als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
Zu Einzelheiten vgl. das Stichwort „Pflegekosten und Pflege-Pauschbetrag .
Pflege-Pauschbetrag
Bei unentgeltlicher Pflege und Betreuung einer nahe stehenden Person kann ein Pflege-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.
Zu Einzelheiten vgl. das Stichwort „Pflegekosten und Pflege-Pauschbetrag .
Privatschulbesuch
Behinderungs- oder krankheitsbedingte Aufwendungen für einen Privatschulbesuch sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, nicht dagegen Aufwendungen für einen Privatschulbesuch aus sonstigen Gründen .
Schadenersatz
Werden Aufwendungen von dritter Seite, z.B. im Wege des Schadenersatzes, ersetzt, liegt keine Belastung vor.
Schadensbeseitigungskosten
Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von oder Schadensbeseitigung an existenziell notwendigen Gegenständen sind in den Grenzen der Notwendigkeit und Angemessenheit als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Aufwendungen zur Beseitigung auch gesundheitsgefährdender Baumängel sind dagegen keine außergewöhnliche Belastung.
Scheidungskosten
Sämtliche Kosten der Ehescheidung und Scheidungsfolgen (bzgl. Sorgerecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, güterrechtliche Regelung etc.) sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Keine außergewöhnlichen Belastungen sind dagegen Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung in einem gerichtlichen Vergleich sowie Kosten für die Aufhebung der Gütergemeinschaft anlässlich der Scheidung.
Strafverteidigungskosten
Aufwendungen von Eltern für die Strafverteidigung ihres Kindes sind (sittlich) zwangsläufig, wenn das Kind minderjährig oder heranwachsend ist, so dass dessen Verfehlung strafrechtlich nach dem Jugendstrafrecht geahndet werden kann. Die Übernahme der Gerichtskosten für volljährige Kinder ist nicht zwangsläufig.
Umschuldung
Aufwendungen für eine Umschuldung sind keine außergewöhnliche Belastung, wenn die ursprüngliche Schuldaufnahme nicht durch Aufwendungen veranlasst war, die eine außergewöhnliche Belastung darstellen.
Umzug
Umzugskosten sind dem Grunde nach nicht außergewöhnlich und deshalb keine außergewöhnliche Belastung.
Unterhaltsleistungen
Unterhaltsleistungen (z.B. Betreuungskosten für ältere Angehörige) können bei gesetzlicher Unterhaltspflicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein.
Zu Einzelheiten vgl. die Stichworte „Unterhalt und „Realsplitting .
Urlaub
Urlaubsaufwendungen sind auch dann keine außergewöhnliche Belastung, wenn es sich um einen Campingurlaub mit behinderten Kindern handelt.
Vaterschaftsprozess
Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses können eine außergewöhnliche Belastung sein, wenn der Vater ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft substantiiert dargelegt und schlüssige Beweise angeboten hat und sein Verteidigungsvorbringen bei objektiver Betrachtung Erfolg versprechend schien.
Verdienstausfall
Mangels Belastung stellt ein Verdienstausfall keine außergewöhnliche Belastung dar.
Vermögensverlust
Ohne Willen des Steuerpflichtigen eingetretene Vermögensverluste sind keine außergewöhnliche Belastung .
Wiederbeschaffungskosten
Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von oder Schadensbeseitigung an existentiell notwendigen Gegenständen sind in den Grenzen der Notwendigkeit und Angemessenheit als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
Wohngruppe
Aufwendungen für die Unterbringung eines verhaltensauffälligen Jugendlichen können eine außergewöhnliche Belastung sein.
Zinsen
Darlehenszinsen können außergewöhnliche Belastungen sein, soweit die Darlehensaufnahme selbst zwangsläufig war.
Zivilprozess
Kosten eines Zivilprozesses, bei dem es sich nicht um ein Scheidungsverfahren handelt, sind regelmäßig nicht zwangsläufig.